Urteile nach Gerichten
- Landgericht Trier, Urteil v. 16.05.2001 - Az.: 4 O 106/00
- Landgericht Trier, Urteil v. 19.09.1996 - Az.: 7 HO 113/96
- Landgericht Trier, Urteil v. 30.12.1997 - Az.: 7 HO 100/97
- Landgericht Tübingen, Urteil v. 19.10.2015 - Az.: 20 O 60/15
- Leitsatz:
Ein Makler muss in einem Angebot die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) angeben, andernfalls würde die gesetzliche Wertung der Vorschrift unterlaufen.
- Landgericht Tuebingen, Urteil v. 29.11.2010 - Az.: 20 O 86/10
- Leitsatz:
Die Werbung mit dem Qualitätsurteil "Öko-Test - Sehr gut" ist nicht wettbewerbskonform, wenn die Fundstellenangabe in nicht hinreichend deutlicher und großer Schrift abgedruckt ist.
- Landgericht Tuebingen, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 5 O 309/09
- Leitsatz:
Ein Hotel begeht keinen Wettbewerbsverstoß, wenn es in seiner Internet-Reklame nicht angibt, wie groß der "Vorrat" an den angebotenen Doppelzimmern ist und dass es sich bei dem Zimmer möglicherweise um das letzte freie Zimmer in dem angebotenen Zeitraum handelt. Da dies bei der Kaufentscheidung eines Reisenden keine übergeordnete Rolle spielt, ist in dem fehlenden Hinweis auch keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung zu sehen.
- Amtsgericht Tuebingen, Beschluss v. 19.08.2011 - Az.: 11 OWi 19 Js 6029/11
- Leitsatz:
In einem Bußgeldbescheid, welcher den Vorwurf einer unmöglichen Kontaktaufnahme über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ahndet, müssen ausreichende Feststellungen zu der einem Organ der juristischen Person vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sowie dazu getroffen werden, aufgrund welcher Umstände diese der juristischen Person zuzurechnen sind. Allein die Schilderung der Pflichtverletzung ist nicht ausreichend.
- Landgericht Ulm, Urteil v. 30.09.2011 - Az.: 10 O 102/11
- Leitsatz:
Die Werbung mit Leserbeurteilungen ist nur dann zulässig, wenn die Fundstelle angegeben wird. Nur dann kann der Leser nachvollziehen, dass es sich bei der Bewertung um subjektive Eindrücke handelt und nicht um offizielle Testergebnisse. Diese Information ist für den Kunden aber bei seiner Kaufentscheidung von Relevanz.
- Landgericht Ulm, Urteil v. 01.12.2004 - Az.: 1 S 89/04
- Landgericht Ulm, Beschluss v. 04.11.2004 - Az.: 2 Qs 2099/04

