Urteile nach Gerichten
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 16.05.2015 - Az.: 44 O 23/15 KfH
- Leitsatz:
Die Rabattaktion von myTaxi, wonach das Unternehmen 50% der Taxi-Kosten übernimmt, wenn der Kunde die Vermittlung über die myTaxi-App vornimmt und per PayPal oder Kreditkarte bezahlt, verstößt gegen die Festpreis-Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und ist daher wettbewerbswidrig.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.04.2008 - Az.: 36 O 122/07 KfH
- Leitsatz:
Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht beträgt einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ist. Der Verbraucher muss im Falle eines Widerrufs keine Bearbeitungsgebühren hinnehmen und hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Mit einer Gutschrift muss er sich nicht zufrieden geben.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 06.04.2009 - Az.: 40 O 148/08
- Leitsatz:
Ein HNO-Arzt handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er einen schwerhörigen Patienten darauf hinweist, dass die Möglichkeit des Bezuges eines Hörgerätes unter seiner Vermittlung besteht. Damit verstößt der Arzt auch nicht gegen die Berufsordnung, sofern er dem Patienten erläutert, dass das Hörgerät auch bei einem Hörgeräteakustiker bezogen werden kann.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 33 O 15/08 KfH
- Leitsatz:
Der Nachfolger eines wissenschaftlichen Instituts für Lebensmitteltechnik ist nicht berechtigt die von seinem Vorgänger erworbenen und im Firmennamen bis dahin geführten akademischen Titel zu übernehmen, wenn er sie selbst zuvor nicht erlangt hat.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.10.2008 - Az.: 17 O 710/06
- Leitsatz:
1. Eine Vertragsanpassung über die Höhe der Vergütung für Fotos ist ausgeschlossen, wenn zwischen den Parteien ein Tarifvertrag tatsächlich Anwendung findet. Besteht lediglich für Urheber und Vertragspartner ein Tarifvertrag, der aber zwischen den konkreten Parteien nicht angewendet wird, bleibt Raum für eine individuelle Anpassung der Vertragsbedingungen.
2. Angemessen ist die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten, wenn sie dem entspricht, was üblicherweise und redlicherweise für die konkrete Nutzung zu leisten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Branchenübung eine niedrigere Vergütung vorsieht.
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 19.06.2008 - Az.: 16 Qs 48/08
- Leitsatz:
Es bestehen Bedenken an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Einlegung von Rechtsmitteln beim Strafbefehl per E-Mail, da eine Überprüfung des Verfassers mangels Unterschrift nicht gewährleistet ist.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 02.07.2001 - Az.: 11 KfH O 48/01
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 10.12.2015 - Az.: 11 O 238/15
- Leitsatz:
iOS-AdbBlocker "Blockr" rechtmäßig
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 20.05.2019 - Az.: 35 0 68/18 KfH
- Leitsatz:
DSGVO-Verstöße nicht abmahnbar und nicht verfolgbar
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 04.01.2005 - Az.: 13 Qs 89/04

