Urteile nach Gerichten

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 17 O 41/10
Leitsatz:

Die Nennung der geschützten Marke "STIHL", die für die Produktion von Motorsägen und Motoröl verwendet wird, ist rechtswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn die bei eBay angebotenen Motorsägen von einem anderen Unternehmen stammen und der Markenname nur deswegen benutzt wird, um ein besseres Suchergebnis, insbesondere bei eBay, zu erzielen.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 17 O 341/09
Leitsatz:

Wird eine E-Mail, die ursprünglich auf einer privaten Mailing-Liste gepostet wurde und daher nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich war, veröffentlicht, so liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Absenders vor. Dies gilt vor allem dann, wenn die E-Mail in einem verfälschten und polemischen Kontext wiedergegeben wird.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 20.05.2010 - Az.: 17 O 42/10
Leitsatz:

Das Interesse des Urhebers des Stuttgarter Hauptbahnhofs tritt im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen hinter dem Interesse der Deutschen Bahn, die Eigentümerin des Gebäudes ist, zurück. Auch wenn die Umgestaltung des Bahnhofs einen schweren Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht darstellt, überwiegt das Gesamterhaltung und das Weiterentwicklungsinteresse.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 04.12.2009 - Az.: 31 O 117/09
Leitsatz:

Das Getränk "X Guanabana" enthält eine Frucht, die in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung der EU fällt. Eine Bewerbung und der Online-Vertrieb sind daher nur mit einer Zulassung der zuständigen Behörde möglich.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 25.09.2014 - Az.: 11 O 150/14
Leitsatz:

Die Werbung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC), auf denen neben Fahrzeugen des ADAC Polizei- und Feuerwehr-Autos und Krankenwagen abgebildet sind und das mit "Wir helfen Helfen" überschrieben ist nicht irreführend. 

Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.12.2009 - Az.: 4 T 51/09
Leitsatz:

Die Rufnummer-Rück-Portierung durch den ehemaligen Netzbetreiber ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich. Der Anschlussinhaber muss auf das Hauptsacheverfahren ausweichen.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 04.02.2015 - Az.: 4 S 165/14
Leitsatz:

1. Eine Autoreply-E-Mail mit Werbung im Footer verletzt den Empfänger nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, denn es fehlt hierfür an der notwendigen Erheblichkeits des Eingriffs.
2. Eine Autoreply-E-Mail ist nicht vergleichbar mit dem klassischen Fall einer unverlangt zugesandt Spam-Mail.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 40 O 44/09
Leitsatz:

Die Werbung mit einer Spitzenstellungsbehauptung ist irreführend, wenn es sich um eine allgemeine Anpreisung handelt, die sachlich nicht gerechtfertigt und die beworbene Leistung tatsächlich nicht gegeben ist.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 17 O 118/09
Leitsatz:

Eine unberechtigte Abmahnung führt grundsätzlich nicht zu einem Schadenersatzanspruch des Abgemahnten gegen den Abmahnenden. Die Anwaltskosten des zu Unrecht Abgemahnten sind nur dann zu ersetzen, wenn dem Abmahnenden bewusst war, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 17 O 429/09
Leitsatz:

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen ist von den Angehörigen und nicht zwingend von den Erben wahrzunehmen.
2. Die Vorlage fremdsprachlicher, nur teilweise übersetzter Dokumente genügt zum Nachweis der Aktivlegitimation nicht.