Urteile nach Gerichten
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 17 O 513/10
- Leitsatz:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher die Weiterveräußerung von online erworbenen Hörbüchern untersagt wird, ist zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung des Käufers liegt nicht vor.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 11.03.2003 - Az.: 20 O 12/03
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 11.11.2011 - Az.: 17 O 706/11
- Leitsatz:
Der Inhaber einer Domain ist für die Werbeeinblendungen Dritter, die auf seiner Webseite geschehen, spätestens ab Kenntnis verantwortlich. Er haftet damit auch für "Sponsored Links" und damit einhergehende Rechtsverletzungen.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 22.09.2011 - Az.: 17 O 165/11
- Leitsatz:
Die CreditPlus Bank darf in ihrer Online-Reklame für einen Sofortkredit nicht mit den Worten
"Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins"
werben. Die Bedingungen und die genaue Höhe des Zinssatzes müssen klar und in verständlicher Weise erläutert werden.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 27.09.2011 - Az.: 17 O 671/10
- Leitsatz:
Auf einer Online-Plattform, welche von einer Hochschule für die Studierenden betrieben wird, dürfen 10% eines urheberrechtlich geschützten Werkes zur Verfügung stellen. Dies reicht aus, um den im Urheberrecht geforderten Zweck der Zugänglichmachung von Werkteilen zur Veranschaulichung im Unterricht zu erfüllen.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.06.2011 - Az.: 17 O 39/11
- Leitsatz:
Wird einem Anschlussinhaber vorgeworfen, in urheberrechtswidriger Weise geschützte Werke zum Upload angeboten zu haben, kann dieser den Vorwurf entkräften. Er muss nachweisen, dass eine ausreichende Sicherung des WLAN-Netzes stattgefunden hat und nötigenfalls den Zugriff aus seinen PC zur Überprüfung gewähren.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 17 O 525/10
- Leitsatz:
Produktbeschreibungen von juristischen Roben, die lediglich gewöhnliche und wenig individuelle Eigenschaften aufweisen, sind urheberrechtlich nicht geschützt. Sie entsprechen mittlerweile dem üblichen Standard, sind im Internet hundertfach zu finden und dadurch austauschbar.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 27.06.2014 - Az.: 11 O 51/14
- Leitsatz:
Das derzeitige Impressum auf Xing (Stand: Juli 2014) ist wettbewerbswidrig, da es nicht die gesetzlichen Voraussetzungen ("leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar") erfüllt.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 24.11.2010 - Az.: 39 O 71/10
- Leitsatz:
Die Reklame in einem öffentlichen Telefonbuch mit den Worten "Taxi-Zentrale" ist irreführend, wenn ein Kleinbetrieb damit wirbt. Denn der durchschnittliche Verkehrskreis geht davon aus, dass die Bezeichnung sich auf einen organisatorischen Verbund mehrer Taxiunternehmen bezieht und eine gewisse Größe und Bedeutung hat.
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 04.01.2005 - Az.: 13 Qs 89/04

