Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 23.11.2011 - Az.: 2 W 56/11
Leitsatz:

Gegen eine Bank besteht kein markenrechtlicher Drittauskunftsanspruch. Den Bankangestellten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 21.02.2002 - Az.: 2 U 150/01
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 07.03.2002 - Az.: 2 U 184/01
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 09.02.2001 - Az.: 2 U 131/00
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2011 - Az.: 4 W 40/11
Leitsatz:

Wird ein Portalbetreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen seiner User abgemahnt, kann er seinerseits negative Feststellungsklage erheben, ohne vorher selbst abgemahnt zu haben. Eine Gegenabmahnung ist zur Vermeidung der Kostenfolge nicht erforderlich.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 23.03.2001 - Az.: 2 U 149/00
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 2 U 61/10
Leitsatz:

Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark der Firma Ehrmann ist irreführend, da dem Kunden damit suggeriert wird, dass der Quark genau die gleichen positiven Eigenschaften hat, wie ein Glas Milch. Tatsächlich ist es aber so, dass der Fruchtquark einen viel höheren Zuckeranteil hat und damit eine negativere Auswirkung hat als Milch.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 20.05.2010 - Az.: 2 U 95/09
Leitsatz:

Wird vorab die strafbewehrte Unterlassungserklärung einem Dritten gegenüber ausgesprochen, so lässt dies nicht zwingend die Gefahr der Wiederholung entfallen. Eine Drittunterwerfung kann zwar theoretisch die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, aber nur dann, wenn der Gläubiger ernsthaft und nachvollziehbar verdeutlicht, dass er das wettbewerbswidrige Verhalten verfolgt.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.01.2008 - Az.: 2 Ws 328/07
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 2 U 12/07