Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 25.05.2010 - Az.: 6 U 19/10
- Leitsatz:
Einem Versicherungsvermittler ist es grundsätzlich gestattet, Produkte von anderen Versicherungsunternehmen (so genannte Ventillösung) an die Kunden zu senden. Der Versand des Angebotes auf telefonische Anfrage des Kunden stellt dabei noch keinen ersten Geschäftskontakt dar.
- Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 05.02.2010 - Az.: 6 W 26/09
- Leitsatz:
Die Voraussetzungen einer urheberrechtlichen Rechtsverletzung "gewerblichen Ausmaßes" setzen eine erhebliche Schwere voraus, die über den privaten Gebrauch hinausgeht. Das Bereitstellen nur eines einzigen Musikalbums in einer P2P-Tauschbörse kann ein "gewerbliches Ausmaß" begründen.
- Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 20.01.2015 - Az.: 6 W 36/14
- Leitsatz:
1. Der Streitwert für das Anbieten einer illegalen Bootleg-Langspielplatte (Doppel-LP mit 22 Musikstücken) liegt bei 4.400,- EUR.
2. Es ist streitwertmindernd zu berücksichtigen, dass das Medium der Langspielplatte keine relevante ökonomische Bedeutung mehr hat.
3. Insgesamt ist von einem Betrag von 50,- EUR pro Musiktitel auszugehen, der sich durch die Lizenzkosten vervierfacht, also 22 Musikstücke x 50,- EUR x 4 = 4.400,- EUR. - Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 14.05.2009 - Az.: 6 U 41/08
- Leitsatz:
1. Eine AGB-Klausel ist unzulässig, wenn die Zustimmung zu verschiedenen Änderungen des Vertrages gegenüber dem Verwender fingiert wird.
2. Darüber hinaus sind Klauseln unwirksam, welche zur vollständigen Sperrung des Zugangs zum Mobilfunknetz führen, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine vorherige Ankündigung der Sperre erfolgt. - Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 6 W 12/09
- Leitsatz:
Die Streitwertfestsetzung bei rechtswidriger Nutzung von Karten eines Online-Stadtplandienstes soll nur das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers schützen und nicht als Disziplinierung oder Sanktion hinsichtlich möglicher Nachahmer gelten.
- Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 05.01.2009 - Az.: 1 W 57/08
- Leitsatz:
1. Ein Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung kann auch mittels einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
2. Die Höhe des Streitwerts bei einem Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung bestimmt sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und kann bis zu 15.000 € erreichen. - Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 23.01.2007 - Az.: 6 U 65/06
- Leitsatz:
Eine Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen, in denen Überführungskosten nicht enthalten sind, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht unerheblich zu beeinträchtigen und verstößt gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 1 Abs. 1 S. 1 PAngV
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 30.11.2016 - Az.: 6 U 39/15
- Leitsatz:
Die Aussage, dass Produkt eines Mitbewerbers eine Nachahmung ist, ist nicht zwingend wettbewerbswidrig
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 17.07.2001 - Az.: 6 U 1/01
- Leitsatz:
Eine Berufung ist unzulässig, wenn mit ihr ausschließlich ein neuer, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird.
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 23.01.2007 - Az.: 6 U 65/06
- Leitsatz:
Eine Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen, in denen Überführungskosten nicht enthalten sind, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht unerheblich zu beeinträchtigen und verstößt gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

