Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil v. 29.01.2016 - Az.: 1 K 1122/14
Leitsatz:

Rechtliche Zulässigkeit der Videoüberwachung in einer Apotheke

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 07.11.2011 - Az.: 3 B 371/11
Leitsatz:

Eine Behörde ist grundsätzlich beweispflichtig dafür, dass ein von ihr versandter Gebührenbescheid dem Adressaten zugegangen ist. Es kann ausreichend sein, dass genügend Tatsachen vorgelegt werden, aus denen der Zugang nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann. Das pauschale Bestreiten des Adressaten ist dann nicht ausreichend.

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil v. 14.09.2017 - Az.: 2 A 216/16
Leitsatz:

Auch Kameras zur Wildbeobachtung unterfallen dem BDSG

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil v. 12.12.2017 - Az.: 2 A 662/17
Leitsatz:

Zur Zulässigkeit einer Videoüberwachung in einer Apotheke

Amtsgericht Saarlouis, Urteil v. 01.04.2020 - Az.: 25 C 1233/19 (12)
Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss v. 09.03.2009 - Az.: 2 B 386/07
Leitsatz:

1. Eine Studentenverbindung hat gegenüber der Universität keinen Anspruch auf Verlinkung auf der universitären Homepage, wenn dort auch keine andere Studentenverbindung verzeichnet ist.
2. Die Entscheidung der Universität, andere Studentenvereinigungen zu verlinken, die in ihrem Interesse tätig seien, ist vom Selbstverwaltungsrecht der Universität gedeckt.

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss v. 29.09.2005 - Az.: 1 M 297/04
Leitsatz:

 
1.
Auch bei im Internet betriebenen "virtuellen Geldspielgeräten" handelt es sich um Glücksspiele i.S.d. § 284 StGB, welche grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. § 33 c GewO ist für solche Gewinnspiele im Internet nicht anwendbar.
 
2.
In Bereichen, welche - wie das Glücksspielrecht - den Ländern zur gesetzlichen Regelung zugewiesen sind, kann nicht ein Bundesland quasi im Wege der "Ersatzvornahme" ohne weiteres Verbotsverfügungen auch mit Wirkungen für andere Bundesländer erlassen.

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss v. 25.09.2002 - Az.: 4 BS 357/02
Landesozialgericht Sachsen, Beschluss v. 08.02.2007 - Az.: L 2 B 31/07
Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 7 K 422/04