Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Riesa, Urteil v. 24.04.2019 - Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19
Leitsatz:

Anwohner durfte Drohne vom Himmel abschießen

Amtsgericht Rinteln, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 20 Cs 406 Js 3653/08
Leitsatz:

1. Ein Künstler darf das selbst angefertigte Video über seine Hausdurchsuchung im Internet veröffentlichen. Er darf auch ein von ihm gemaltes Portrait des Staatsanwaltes im Internet verbreiten. Dies ist durch das Kunsturhebergesetz gerechtfertigt.
2. Die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses hingegen ist rechtswidrig, weil dies geschehen ist, bevor in dieser Sache öffentlich verhandelt wurde.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 17.04.2002 - Az.: 2 U 69/01
Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 21.03.2001 - Az.: 2 U 55/00
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 3 W 159/10
Leitsatz:

Es besteht die Gefahr, dass der Zweck einer einstweiligen Verfügung ins Leere läuft, wenn dem Antragsgegner vor Zustellung des Titels Akteneinsicht gewährt wird. Er könnte dann theoretisch Maßnahmen ergreifen, die dem angestrebten Zweck des Verfahren zuwiderlaufen. Dies entspricht nicht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die den Überraschungseffekt implizieren.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 27.06.2007 - Az.: 2 W 12/07
Leitsatz:

1. Eine suchmaschinen-optimierte Webseite kann urheberrechtlich geschützt sein. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren.
2. Um für eine gewisse Dauer die Auflistung der Webseiten an der Spitze der Suchergebnisse zu erreichen, bedarf es besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Internetauftritts. Darin liegt die persönliche geistige Schöpfung. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung der Suchbegriffe aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext bilden hier die individuelle, schöpferische Eigenheit. Die Gestaltung mit Mitteln der Sprache erreicht die für die Urheberrechtsschutzfähigkeit hinreichende Gestaltungshöhe, denn sie übersteigt deutlich das Schaffen eines durchschnittlichen Webdesigners, das auf einer routinemäßigen, handwerksmäßigen und mechanisch-technischen Zusammenfügung des Materials beruht.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 18.11.2009 - Az.: I Ss 229/09 I 88/09
Leitsatz:

Das Beschaffen kinderpornografischer Schriften sowie die spätere Weiterverbreitung an Dritte stellen zwei voneinander unabhängige, strafbare Handlungen dar. Der dazwischen liegende strafbare Besitz tritt hinter der Beschaffungs- bzw. Verbreitungstat zurück, entfaltet aber keine Klammerwirkung dahingehend, dass das Gesamtgeschehen als einheitliche Tat zu werten wäre.

Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 3 U 16/09
Leitsatz:

Die in den AGB enthaltene doppelte Schriftformklausel ist unwirksam, wenn sie dazu dient, eine nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarung zu unterlaufen. Denn beim Vertragspartner wird der Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei unwirksam.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 2 W 41/09
Leitsatz:

Bei im Internet begangenen Verstößen ist der sogenannte fliegende Gerichtsstand gegeben. Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes kann daher jeder Ort sein, an dem die Information bestimmungsgemäß zur Kenntnis genommen wird.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 10.06.2015 - Az.: 2 W 8/15
Leitsatz:

Preisanpassungsklausel ohne Hinweis auf gerichtliche Billigkeitskontrolle irreführend