Urteile nach Gerichten
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 26.11.2014 - Az.: 2 O 211/14
- Leitsatz:
Eine fahrlässige Verletzung von Urheberrechten bei der Online-Nutzung eines Fotos liegt auch dann vor, wenn der Homepage-Betreiber das Bild von einem Dritten bekommen hat.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 2 O 407/08
- Leitsatz:
Die Klauseln des Mobilfunkanbieters E-Plus sind unwirksam, wenn sie den Kunden in unzulässiger Weise benachteiligen.
1. Bei Überschreitung des Kreditlimits ist E-Plus berechtigt, die Mobilfunkkarte(n) ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu sperren;
2. E-Plus kann ihre Leistungen jederzeit von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstituts abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen in Rückstand ist;
3. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn es zu einer Rücklastschrift beim Einzug von E-Forderungen kommt, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten;
4. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet;
5. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn das Kreditlimit nach Ziffer 2.7 überschritten ist;
6. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn der Kunde gegen die in den Ziffer […] 8.11, […] festgelegten Pflichten verstößt;
7. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für E-Plus liegt ein wichtiger Grund vor, wenn […] c) der Kunde sich im Verzug befindet und trotz weiterer Mahnung nicht zahlt;
8. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für E-Plus liegt ein wichtiger Grund vor, wenn […] der Kunde gegen die in den Ziffern […] 8.11, […] festgelegten Pflichten verstößt; Mit dem Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid-Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen E. und dem Kunden endet. - Landgericht Potsdam, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: 2 O 148/14
- Leitsatz:
Keine Bremse bei unbegrenztem Datenvolumen
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 2 O 167/07
- Leitsatz:
Eine presserechtliche Gegendarstellung ist in einem Online-Archiv ordnungsgemäß abgedruckt, wenn die Ausgangsmitteilung in unmittelbarer Verknüpfung angeboten wird. Dafür ist es ausreichend, dass nur die Ankündigung des Ausgangsartikels und die Gegendarstellung auf einer Bildschirmseite sichtbar sind.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 1 O 175/08
- Leitsatz:
1. Ein Eigentümer einer Parkanlage kann das Fotografieren auf seinem Grundstück zu gewerblichen Zwecken untersagen. Dennoch gefertigte Fotografien stellen Eigentumsrechtsverletzungen dar.
2. Ein Bildportal, welches Fotografien von Parkanlagen, die unter Betreten der jeweiligen Grundstücke gegen den Willen des Eigentümers gefertigt wurden, zum kostenpflichtigen Download anbietet, haftet als Störer für die Eigentumsrechtsverletzung.
3. Ein Bildportal, welches Fotografien der Allgemeinheit zum Download anbietet, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 09.03.2016 - Az.: 52 O 115/15
- Leitsatz:
Hersteller und Typenbezeichnung von Elektrogeräten bei einer Küche sind wesentliche Informationen.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2001 - Az.: 52 O 11/01
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 08.07.1999 - Az.: 3 O 317/99
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2 O 566/01
- Amtsgericht Potsdam, Urteil v. 03.12.2004 - Az.: 22 C 225/04

