Urteile nach Gerichten
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2 O 566/01
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2001 - Az.: 52 O 11/01
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: 51 O 65/10
- Leitsatz:
Die Werbung des Möbelhauses Höffner mit den Worten "Bestes Möbelhaus" stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Testkriterien nicht nachvollziehbar dargestellt sind. Zudem ist von einer unzulässigen Irreführung auszugehen, wenn die Werbung den Anschein erweckt, dass ein neutrales Institut sämtliche Dienstleistungen im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung der Möbel überprüft hat, obwohl tatsächlich ein privates Unternehmen nur die Beratung von Kunden testete.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 08.07.1999 - Az.: 3 O 317/99
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 26.04.2010 - Az.: 2 O 328/09
- Leitsatz:
Der Mobilfunkanbieter E-Plus darf einseitige Vertragsänderungen nicht per SMS mitteilen. Dies benachteiligt den Kunden in unzulässiger Weise, da der Kunde über seine Rechte nicht ausreichend informiert wird und keine Möglichkeit hat, der Vertragsänderung in adäquater Weise zu widersprechen.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2001 - Az.: 52 O 11/01
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 08.07.1999 - Az.: 3 O 317/99
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2 O 566/01
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 26.04.2010 - Az.: 2 O 328/09
- Leitsatz:
Der Mobilfunkanbieter E-Plus benachteiligt seine Kunden unangemessen und verhält sich dadurch rechtswidrig, wenn er an die Kunden, bei denen ein Vorbehalt zur einseitigen Vertragsänderung nicht vereinbart ist, eine SMS mit dem Inhalt versendet, dass der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt geändert wird.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.01.2010 - Az.: 2 O 148/09
- Leitsatz:
Eine technische Bauzeichnung eines Architekten kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die Gestaltung nicht allein durch technische Zwänge und DIN-Vorgaben bestimmt ist. Die Zeichnung erreicht die erforderliche Schöpfungshöhe, wenn Spielraum für individuelle schöpferische Prägung vorliegt.

