Urteile nach Gerichten

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil v. 26.10.2004 - Az.: 6 Sa 348/03
Leitsatz:

 
1.
Ist dem Arbeitnehmer "grundsätzlich" nicht gestattet, während der Arbeitszeit privat im Internet zu surfen, ist diese Anweisung nicht konkret genug, um bei privatem Surfen, dessen Umfang nicht im Einzelnen feststeht, ohne entsprechende Abmahnung eine Kündigung zu rechtfertigen.
 
2.
Lädt der Arbeitnehmer eine Anonymisierungssoftware auf seinen zur dienstlichen Nutzung bestimmten Rechner, lässt dies zwar die Vermutung der privaten Nutzung zu, jedoch ist bei mangelndem Nachweis des zeitlichen Umfangs tatsächlicher Privatnutzung allenfalls eine Verdachtskündigung - nicht aber eine Tatkündigung - möglich. Die Anzahl gespeicherter Internetadressen gibt für sich allein noch keinen Aufschluss über den zeitlichen Umfang ihrer Nutzung.
 
3.
Selbst wenn man verbotene private Internetnutzung in gewissem Umfang unterstellen kann, überwiegen im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB die Interessen eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers am Bestand des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber erhebliche Beeinträchtigungen dienstlicher Interessen nicht vortragen und belegen kann.

Amtsgericht Nürnberg, Urteil v. 28.10.2015 - Az.: 32 C 4607/15
Leitsatz:

Keine Urheberrechtsverletzung bei Verwendung des Wagner-Portraits

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil v. 25.11.2016 - Az.: 4 HK 0 6816/16
Leitsatz:

Gebrauchtes Buch iSd. Buchpreisbindungsgesetzes

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil v. 08.02.2019 - Az.: 7 O 5463/18
Leitsatz:

Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht gilt auch bei Treppenliften

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 07.06.2019 - Az.: 11 O 3362/19
Leitsatz:

Unzulässige Sperrung eines Twitter-Accounts

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil v. 17.04.2018 - Az.: 7 O 6829/17
Leitsatz:

Voreinstellungen von StayFriends.de sind datenschutzwidrig

Amtsgericht Offenbach, Beschluss v. 20.07.2007 - Az.: 4 GS 442/07
Amtsgericht Offenbach, Beschluss v. 20.07.2007 - Az.: 4 GS 442/07
Amtsgericht Offenbach, Beschluss v. 20.07.2007 - Az.: 4 GS 442/07
Landgericht Offenburg, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 2 O 415/10
Leitsatz:

Ein in Deutschland sehr bekannter Moderator hat keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung wegen einer Fotomontage, die ihn und seine Frau vor einem Hintergrund mit grünen Blättern zeigt. Dem Leser ist im Allgemeinen bekannt, dass die Abbildungen in Zeitschriften nicht zwingend realistische Situationen wiedergeben. Insofern kann von einer Zeitung nicht verlangt werden, dass sie bei jedem Bild klarstellen muss, dass es nicht der Realität entspricht.