Urteile nach Gerichten

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 25.03.2010 - Az.: 3 HK O 9663/09
Leitsatz:

1. Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz müssen auf der eigenen Webseite nicht zwingend abrufbar sein. Es ist ausreichend, dass diese durch eine Verlinkung auf eine andere Webseite abrufbar sind.
2. Ein Rechtsanwalt handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn die zwingende berufsrechtliche Angabe auf der Webseite in Form der Verlinkung auf die Webpräsenz der Rechtsanwaltskammer erfolgt. Damit genügt er den gesetzlichen Bestimmung der Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 29.03.2007 - Az.: 11 O 6073/06
Leitsatz:

1. Die Veröffentlichung eigener Filmaufnahmen in der PRO7-Show "TV Total" begründen nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung schwerwiegend ist.
2. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn zuvor in die Ausstrahlung des Films für andere Sendungen eingewilligt wird und sich der Betroffene somit selbst in die Öffentlichkeit begibt.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 28.01.2009 - Az.: 3 O 5509/08
Leitsatz:

1. Es liegt keine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Händler irrtümlich vorgibt, Domain-Namen zu verkaufen, deren Inhaber er nicht in Wahrheit nicht mehr ist und die aus einem veralteten Listenbestand stammen.
2. Domain-Händler und Firmen für Suchmaschinenoptimierung stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis.

Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 16.01.2012 - Az.: 11 C 1881/11
Leitsatz:

Ein eBay-Verkäufer ist nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden, weil er die angebotene Sache bereits anderweitig veräußert hat.

Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 20.09.2010 - Az.: 13 Ls 171 Js 13423/08
Leitsatz:

Wird ein Handy mittels Flasher manipuliert und so eine ursprünglich vorhandene SIM-Lock-Sperre aufgehoben, so stellt dies eine strafbare Datenveränderung dar. Durch das Entfernen der Sperre wird der Eindruck erweckt, dass die SIM-Lock-Sperre ordnungsgemäß durch den Provider entfernt wurde.

Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 10 C 692/09
Leitsatz:

Folgende, von einem Telekommunikationsunternehmen verwendete AGB-Klausel, ist unwirksam:

"Preise, die durch eine unbefugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat."



Der Kunde wird auf unangemessene Weise benachteiligt, weil die gesamte Missbrauchshaftung, auch für unverschuldete Fälle, auf ihn abgewälzt wird.

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 07.03.2005 - Az.: 3 U 4142/04
Leitsatz:

Das Altersverifikationssystem "über 18.de" gewährleistet nicht den geschlossenen Benutzerkreis, wie er von § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV verlangt wird.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 25.10.2005 - Az.: 3 U 1084/05
Leitsatz:

Bietet ein Versandhandelshaus auf seiner Internetseite einem Dritten, der ein bestimmtes Produkt ausgewählt hat, an, dieses Produkt per E-Mail direkt von der Internetseite aus an einen vom Dritten benannten Empfänger zu versenden, liegt eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzumutbare Belästigung vor, wenn in der bei dem Empfänger ankommenden E-Mail nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produkts, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthalten ist. Hierbei handelt es sich um Direktwerbung iS vom Art. 13 RL 2002/58/EG.

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 19.11.2014 - Az.: 12 W 2217/14
Leitsatz:

1. Elektronisch übermittelte Dokumente, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind in gleicher Weise wie schriftliche Erklärungen auszulegen. Maßgeblich ist insoweit, wie ein menschlicher Adressat die Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.

2. Zur Berücksichtigung von Widersprüchen zwischen einer als elektronisches Dokument übermittelten Handelsregisteranmeldung und einer damit verknüpften XML-Datei mit Strukturdaten im Rahmen der Auslegung.

3. Angaben in XML-Datensätzen müssen nicht mit der gemäß § 2 Abs. 3 ERVV notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG versehen sein und stellen kein rechtsverbindliches elektronisches Dokument im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 2 ERVV dar.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 3 U 2086/14
Leitsatz:

Die Angabe eines Ansprechpartners auf einem Versicherungsschein ("es betreut Sie...") kann irreführend sein.