Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 11.01.2000 - Az.: 3 U 1352/99
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 12.04.2006 - Az.: 4 U 1790/05
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: 3 U 1644/10
- Leitsatz:
Es ist von einer Markenverletzung auszugehen, wenn der für den Bereich "Getränke" geschützte Begriff "Schneeflöckchen" von einem Dritten als Illustration für den "Schneeflöckchen-Tee" verwendet wird. Es liegt ein markenmäßiger Gebrauch vor, da der durchschnittliche Verbraucher in dieser Bezeichnung und Abbildung eine Zweitmarke sehen wird. Insofern besteht auch kein Freihaltebedürfnis.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 08.03.2006 - Az.: 4 U 1790/05
- Leitsatz:
Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei (Sub-)Domains stellt eine Namensverletzungs dar.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 15.04.2010 - Az.: 3 U 2135/09
- Leitsatz:
Der Betreiber einer Online-Singlebörse hat keinen Anspruch auf Löschung eines kritischen Erfahrungsberichtes auf einer Online-Bewertungsplattform. Dies gilt zumindest dann, wenn die Äußerungen die Grenzen zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten haben.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 25.11.2009 - Az.: 12 U 681/09
- Leitsatz:
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100.000,- EUR aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines GmbH-Geschäftsführers ist sittenwidrig und damit nichtig. Einer derartig hohe Vertragsstrafe kann eine unvereinbare Belastung der Vermögensverhältnisse bedeuten und die wirtschaftliche Existenz des Geschäftsführers gefährden.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 03.06.2009 - Az.: 3 W 471/09
- Leitsatz:
Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Herausgabe von Verkehrsdaten, weil die Möglichkeit einer Sicherungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG besteht.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 14 U 622/09
- Leitsatz:
1. Stellt jemand ein Produkt zum Verkauf ins Internet, so ist hierin noch kein verbindliches Angebot zusehen. Dadurch wird der User lediglich seinerseits zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
2. Der Versand einer Online-Bestellbestätigung ist noch keine Vertragsannahme.
3. Liegt eine ganz offensichtlich falsche Preisangabe vor, so ist der Online-Händler hieran nicht gebunden. Dies gilt vor allem dann, wenn dadurch gegen Treu und Glauben verstoßen wird. - Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 13.07.2009 - Az.: 3 U 525/09
- Leitsatz:
Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt worden.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 14.05.2009 - Az.: 3 U 418/09
- Leitsatz:
1. Es liegt keine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Händler irrtümlich vorgibt, Domain-Namen zu verkaufen, deren Inhaber er nicht in Wahrheit nicht mehr ist und die aus einem veralteten Listenbestand stammen.
2. Domain-Händler und Firmen für Suchmaschinenoptimierung stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis.

