Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Endurteil v. 06.02.2007 - Az.: 6 K 1729/06
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil v. 21.06.2005 - Az.: 5 K 2510/04.NW
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Endurteil v. 06.02.2007 - Az.: 6 K 1729/06
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 24.01.2006 - Az.: 11 ME 20/06
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 04.07.2006 - Az.: 11 LA 138/05
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 06.12.2007 - Az.: 10 ME 241/07
Leitsatz:

Enthält eine Webseite Verlinkungen zu Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten (hier: Pornografie), hat der Anbieter durch ein zuverlässiges Altersverifikationssystem zu gewährleisten, dass ausschließlich Erwachsene Zugang zu diesen Inhalten erhalten.
Zu den Anforderungen, die an ein Altersverifikationssystem zu richten sind.
Zur Verhältnismäßigkeit einer medienaufsichtsrechtlichen Untersagungsverfügung.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 17.01.2005 - Az.: 2 PA 108/05
Leitsatz:

 
1.
Eine E-Mail ohne digitale Signatur wahrt auf keinen Fall die für eine wirksame Zusicherung erforderliche Schriftform.
 
2.
Zur rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem negativen Abschluss des Hauptsacheverfahrens.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 26.10.2004 - Az.: 8 LA 146/04
Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verfahrensbeteiligten in einem asylrechtlichen Verfahren darauf verwiesen werden können, die Erkenntnismittelliste des Gerichts im Internet einzusehen.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 29.01.2008 - Az.: 9 ME 451/07
Leitsatz:

Festsetzung der Vergnügungssteuer für einen in einer Spielhalle aufgestellten Computer mit der Möglichkeit zur Nutzung des Internets.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 31.03.2008 - Az.: 11 LA 458/07
Leitsatz:

 
1.
Mit Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen für die Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen vom 24. Juni 2004 hat die Spielbankenaufsicht des Landes den zehn in Niedersachsen ortsgebunden zugelassenen Spielbanken die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet dem Grunde nach erteilt.
 
2.
Nachfolgende Regelungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 605) und des Gesetzes zu Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756) lassen die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet nach Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen vom 24. Juni 2004 unberührt.