Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 02.03.2004 - Az.: 9 U 145/03
- Leitsatz:
Der Anbieter im Rahmen einer Internetversteigerung hat darzulegen und zu beweisen, dass ein Vertrag mit der Person des Ersteigerers zustanden gekommen ist. Wendet in einem solchen Fall der Beklagte ein, dass eine fremde Person unrechtmäßig mit seinem Passwort an der Versteigerung teilgenommen hat, tritt keine Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen ein:
Es ist gerichtsbekannt, dass die Nutzung des Internets mit Gefahren verbunden ist, weil es technisch möglich ist, auch ein ordnungsgemäß geschütztes Passwort "auszuspähen" (Stichwort z. B. Trojaner und "Passwortklau") und rechtswidrig zu Lasten des Inhabers zu nutzen. Der Senat verkennt nicht, dass dann, wenn dem Verkäufer die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrages im Rahmen einer Internetversteigerung auferlegt wird, Fälle von Kaufreue auf Seiten des Käufers ohne Folgen bleiben. Dieses Risiko geht der Verkäufer bei der Nutzung einer Internetauktion in Kenntnis der Missbrauchsmöglichkeiten ein. - Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 22.12.2006 - Az.: 10 U 60/06 (Hs)
- Leitsatz:
In der unerbetenen Zusendung bereits einer Werbe-E-Mail ist grundsätzlich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu erblicken. Die einzelne E-Mail ist als Teil des zu bekämpfenden Spammings aufzufassen.
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 23.03.2005 - Az.: 10 W 12/05 (Hs)
- Leitsatz:
Der Schuldner einer Unterlassungsverfügung unterliegt dann keinem vermeidbaren Verbotsirrtum, wenn er ohne anwaltlichen Rat der Auffassung ist, ein nicht rechtskräftiges erstinstanzliches Urteil bewirke noch nicht die Vollziehbarkeit der einstweiligen Verfügung.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 56/05 (Hs)
- Leitsatz:
Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was - in Ermangelung anderer Anhaltspunkte - gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 58/05 (Hs)
- Leitsatz:
Auch im Internethandel darf ein Bestellformular nur die Angaben enthalten, die unbedingt für die Bestellung notwendig sind. Irgendwelche weitergehenden Werbeaussagen sind untersagt.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 03.03.2006 - Az.: 10 U 53/05 (Hs)
- Leitsatz:
Der durchschnittliche Leser der Homepage des Beklagten wird nicht zwingend aus der Berufsbezeichnung des Sachverständigen auf eine besondere Kompetenz auch hinsichtlich der im Übrigen angebotenen Dienstleistungen schließen, die über die übliche Kompetenz eines hier in Rede stehenden Kraftfahrzeugmechanikers, -technikers oder -handwerkers hinausgeht. Der Begriff des Sachverständigen bezeichnet keinen geschützten Beruf.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.02.2007 - Az.: 10 U 79/06 (Hs)
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.08.2005 - Az.: 10 U 16/05
- Leitsatz:
Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 10 U 33/05
- Leitsatz:
Telefaxschreiben, mit denen Unternehmer aufgefordert werden, Angebote für Dienstleistungen abzugeben, stellen keine Werbung i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar. Insgesamt 8 Faxschreiben für drei Bauvorhaben stellen, auch wenn sie unaufgefordert versandt worden sind, keine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1 UWG dar.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 10.07.2007 - Az.: 1 U 14/07
- Leitsatz:
1.
Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] sowie NJW 2000, 1035 [BGH 13.01.2000 - IX ZR 11/99]; BGH NJW 2001, 2087 [BGH 01.03.2001 - I ZR 300/98]; OLG Naumburg NJW 2003, 3566 [OLG Naumburg 10.10.2003 - 1 U 17/03]). Es ist nicht gleichzusetzen mit der - zulässigen - Werbung um einzelne Mandanten und nicht immer schon dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt sein Ziel, in einer konkreten Angelegenheit mandatiert zu werden, zu erkennen gibt.
2.
Abzustellen ist auf eine Bewertung der Relation zwischen der Intensität des konkreten Beratungsbedarfes (i. S. einer Notsituation) und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung (z. Bsp. i. S. von Bedrängung, Nötigung, Überrumplung).

