Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 12.10.2006 - Az.: 10 W 65/06
Leitsatz:

Ist einem Marktteilnehmer durch Urteil aufgegeben worden, eine bestimmte optische Form der Werbung "gemäß Katalog vom ..." zu unterlassen, so unterfällt dem Unterlassungsgebot jegliche Werbung in schriftlicher Form, z. B. Werbeprospekte, Postwurfsendungen, Fleyer, Plakate und auch Internetwerbung.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 13.07.2007 - Az.: 10 U 14/07 (Hs)
Leitsatz:

Die Möglichkeit, eine im Internet veröffentlichte Widerrufsbelehrung zu speichern und zu reproduzieren, reicht nicht aus, um die Textform des § 126 b BGB zu wahren.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 13.07.2007 - Az.: 10 U 30/07 (Hs)
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 23.03.2005 - Az.: 10 W 12/05 (Hs)
Leitsatz:

Der Schuldner einer Unterlassungsverfügung unterliegt dann keinem vermeidbaren Verbotsirrtum, wenn er ohne anwaltlichen Rat der Auffassung ist, ein nicht rechtskräftiges erstinstanzliches Urteil bewirke noch nicht die Vollziehbarkeit der einstweiligen Verfügung.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.02.2007 - Az.: 10 U 79/06 (Hs)
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.08.2005 - Az.: 10 U 16/05
Leitsatz:

Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 10 U 33/05
Leitsatz:

Telefaxschreiben, mit denen Unternehmer aufgefordert werden, Angebote für Dienstleistungen abzugeben, stellen keine Werbung i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar. Insgesamt 8 Faxschreiben für drei Bauvorhaben stellen, auch wenn sie unaufgefordert versandt worden sind, keine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1 UWG dar.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 27.01.2010 - Az.: 1 W 2/10
Leitsatz:

Ein Wettbewerbsverstoß muss im Vorfeld nicht zwingend ausgesprochen werden. Der Geschädigte kann auch sofort Klage einreichen, wenn ein offensichtliches Fehlverhalten schon im Vorfeld vorliegt.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 18.11.2009 - Az.: 1 Ws 673/09
Leitsatz:

Ein gewinnorientiertes, progressives Vertriebssystem, welches darauf basiert, dass neugeworbene Personen "Eintrittsgeld" und "Seminargebühren" zahlen, ist nicht zwingend wettbewerbswidrig. Die beworbenen Personen unterliegen nicht dem eng auszulegenden Verbraucherbegriff und können daher auch nicht Opfer einer verbotenen Werbung werden.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 08.05.2009 - Az.: 5 Wx 4/09
Leitsatz:

Der Adresszusatz "c/o" kann als Hinweis für Geschäftsräume zulässig sein. Es stellt eine zusätzliche Beschreibung dar, welche die Anschrift konkretisiert und das Auffinden des Zustellungsortes erleichtern kann.