Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht München, Endurteil v. 25.05.1990 - Az.: 21 U 3387/90
Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 1537/08
Leitsatz:

Zu bürgerlich-rechtlichen Unterlassungsansprüchen eines Unternehmens wegen kritischer Äußerungen in einem Internetauftritt.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 2250/08
Leitsatz:

 
I.
Zur Inhaltskontrolle folgender, von einem Unternehmer gestellter Allgemeine Geschäftsbedingungen, die beim Abschluss von im elektronischen Geschäftsverkehr über die Internethandelsplattform www.ebay.de mit Verbrauchern geschlossenen Fernabsatzkaufverträgen im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts verwendet werden:
 

1. 
"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."
2.
"Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."
3. 
"Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."



 
II.
Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sind keine Entgeltforderungen im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.07.2001 - Az.: 29 U 3265/01
Leitsatz:

Die in § 6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten für die Anbieterkennzeichnung als geboten angesehenen Angaben dienen dem Verbraucherschutz.
Unter dem Begriff "Personenvereinigungen und -gruppen" im Sinne dieser Bestimmung fallen auch juristische Personen.
Werden anstelle des gesetzlichen Vertreters lediglich Personen angeführt, die "für den Inhalt verantwortlich" sind, führt dies zum Unterlassungsanspruch gem. § 22 Abs. 1 AGBG.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 28.07.2005 - Az.: 29 U 2887/05
Leitsatz:

 
1.
Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.
 
2.
Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt.

Oberlandesgericht München, Endurteil v. 29.11.2007 - Az.: 6 WG 1/06
Leitsatz:

 
1.
Die Prozessvoraussetzung eines vorangegangenen Verfahrens vor der Schiedsstelle (§ 16 I UrhWG) ist auch dann erfüllt, wenn die Schiedsstelle den Antrag auf Erlass eines Einigungsvorschlags zum Abschluss eines Gesamtvertrages zurückgewiesen hat, weil der Verwertungsgesellschaft der Abschluss nicht zumutbar sei. Gegen diese Entscheidung der Schiedsstelle ist die sofortige Beschwerde gem. § 567 ZPO nicht statthaft.
 
2.
Für die Verwertungsgesellschaft ist der Abschluss eines Gesamtvertrages über die Musiknutzung durch Internet-Musikabrufdienste nicht zumutbar, wenn der den Abschluss begehrende Verband nur 13 Mitglieder repräsentiert, die solche Dienste anbieten, selbst wenn sie den Markt zu ca. 90% abdecken.
 
3.
Auf die Zahl der von dem Verband ebenfalls vertretenen ca. 370 Tonträgerhersteller kann nicht abgestellt werden, weil die im Zugänglichmachen des Werkes für den interaktiven Abruf liegende Verwertungshandlung nicht durch sie erfolgt. Die Vorbereitungshandlung in Form der Anfertigung von abruffähigen Dateien durch die Tonträgerhersteller genügt nicht.
 
4.
Aus dem Umstand, dass in den streitgegenständlichen Tarifen das Recht mit abgedeckt ist, Werke des G-Repertoires aufzunehmen und für die Nutzung technisch aufzubereiten, folgt kein Anspruch der Tonträgerhersteller auf einen Lizenzerwerb für den gesamten Auswertungsvorgang.

Landgericht München, Urteil v. 03.06.2014 - Az.: 33 O 4149/14
Leitsatz:

Ein Profil auf der Online-Plattform bedarf grundsätzlich eines Impressums nach § 5 TMG.

Landgericht München, Urteil v. 25.06.2014 - Az.: 37 O 1267/14
Leitsatz:

Die Werbung von Kabel Deutschland für eine Internet-Flatrate ist irreführend, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens für Filesharing-Anwendungen auf eine niedrige Geschwindigkeit gedrosselt wird.

Landgericht München, Urteil v. 03.06.2014 - Az.: 33 O 4149/14
Leitsatz:

1. Eine Profil-Seite auf dem Online-Netzwerk XING bedarf eines Impressums.
2. Bei einem angestellten Rechtsanwalt, der XING nutzt, besteht jedoch kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, den es fehlt dem Rechtsverstoß die erforderliche wettbewerbsbezogene Relevanz.

Landgericht München, Urteil v. 14.08.2014 - Az.: 17 HK O 3598/14
Leitsatz:

Die Praxis des Online-Anbieters Amazon, Gutscheine bei zurückgesendeter Ware nur anteilig zu anrechnen, ist rechtswidrig