Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 11.01.2001 - Az.: 6 U 5719/99
- Leitsatz:
Entsprechend der Rechtsprechung des BGH zum Zeitpunkt der Titelschutzentstehung bei Computerprogrammen entsteht der Werktitelschutz bei einer Zeitschrift, die im Internet verbreitet werden soll, aus Gründen der Rechtssicherheit erst mit Erstellung des fertigen Produkts und nicht schon mit der Werbung auf der Grundlage z. B. von Werkteilen und Inhaltsverzeichnissen.
Die von Dritten verfolgbare, "fließende" Erstellung einer "Erstausgabe" rechtfertigt keine Abweichung gegenüber der Erstellung von Print-Zeitschriften. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 11.09.2003 - Az.: 29 U 2681/03
- Leitsatz:
Informationen zur Anbieterkennzeichnung, die über einen doppelten Link mittels "Kontakt" und "Impressum" aufgerufen werden können, können den Anforderungen des Transparenzgebots gemäß § 6 Satz 1 TDG, § 10 Abs. 2 Satz 1 MedienDStV ebenso wie den Anforderungen des Transparenzgebots gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB genügen.
Zusammenfassung:
Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., macht gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz sowie wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit einem Internetauftritt der Beklagten geltend. In der Ausgangsinstanz wurde die Beklagte antragsgemäß verurteilt die entsprechenden Änderungen auf ihrer Internetrepräsentant vorzunehmen und die Kosten der außergerichtlichen Abmahnung zu übernehmen. Die von der Beklagten eingelegte Berufung hatte nur dahingehend Erfolg, als die von der Klägerin beanstandete Anbieterkennzeichnung im Impressum des Internetauftrittes der Beklagte den gesetzlich gestellten Transparenzanforderungen genügt. - Oberlandesgericht München, Beschluss v. 11.11.2002 - Az.: 21 W 1991/02
- Leitsatz:
1.
Zur Frage, ob eine untersagte Äußerung im Online-Archiv des Unterlassungsschuldners verbleiben darf.
2.
Die bloße einmalige Anweisung an den Systemadministrator, eine Äußerung zu löschen, genügt zum Ausschluss der Verantwortung aus § 890 ZPO nicht; damit hat der Schuldner nicht die ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen, seiner Verpflichtung nachzukommen. Der Schuldner hat sich zu vergewissern, ob seiner Anweisung Folge geleistet wurde. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.02.2004 - Az.: 29 U 4564/03
- Leitsatz:
Zu den Erfordernissen der leichten Erkennbarkeit und unmittelbaren Erreichbarkeit im Sinne von § 6 Satz 1 TDG bei der Verwendung eines zu den betreffenden Informationen führenden Links.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.08.1999 - Az.: 6 U 4484/98
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.01.2005 - Az.: 6 U 2773/04
- Leitsatz:
Bei verfassungsgemäßer Auslegung im Lichte der aus Art. 12 GG abgeleiteten Rechte des Werbenden, folgt aus dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG normierten Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, nicht die Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen.
- Oberlandesgericht München, Endurteil v. 12.02.2004 - Az.: 8 U 4223/03
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.02.2003 - Az.: 29 U 4541/02
- Leitsatz:
Für den Firmenbestandteil "Flüssiggas-Bayern" kann das betreffende Unternehmen, dessen Firma aus dem genannten Bestandteil und einer Rechtsformbezeichnung besteht, kennzeichenrechtlichen Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG in Anspruch nehmen. Die Verbindung der an sich "farblosen" Begriffe "Flüssiggas" und "Bayern" hat eine gewisse, wenn auch schwache Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.03.2008 - Az.: 6 U 1623/07
- Leitsatz:
Das Betreiben einer Internetplattform, bei der sog. Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kostenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich - durch welche Einsparungen auch immer - ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, kann wettbewerbswidrig sein.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 14.09.2006 - Az.: 29 U 3848/06
- Leitsatz:
Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG kann grundsätzlich jeder Vorteil sein, den der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung seinen Kunden für den Fall des Bezugs der Ware bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung zusätzlich in Aussicht stellt.

