Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 28.01.2016 - Az.: 29 U 2798/15
- Leitsatz:
YouTube haftet nicht als Täter für fremde Urheberrechtsverletzungen
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 6 Sch 7/14
- Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-TV-Recorders hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages.
- Oberlandesgericht München, Beschluss v. 08.10.2014 - Az.: 29 W 1935/14
- Leitsatz:
Die Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ in einem Online-Shop ist hinreichend bestimmt iSv. Art. 246a § 1 Abs.1 Nr.7 EGBGB
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 09.10.2014 - Az.: 29 U 857/14
- Leitsatz:
Die Klausel
“Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.”
verstößt gegen geltendes AGB-Recht, denn es wird unzulässigerweise die elektronische Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen. Zudem ist die Klausel nicht hinreichend transparent, da die Bestimmung suggeriert, es gebe einen Unterschied zwischen der Transaktions- und Vorgangsnummer, was aber nicht der Fall ist. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 24.07.2014 - Az.: 29 U 1173/14
- Leitsatz:
Die Wiederholungsgefahr bei einer urheberrechtlichen Rechtsverletzung entfällt nicht bereits dadurch, dass der Verletzer im Anschluss an den Verstoß einen zeitlich befristeten Lizenzvertrag unterschreibt.
- Oberlandesgericht München, Beschluss v. 15.01.2015 - Az.: 29 W 2554/14
- Leitsatz:
Bei der Nutzung von fremden Bildern sind hohe Sorgfaltsmaßstäbe anzusetzen. Dabei reicht es nicht aus, sich auf die Zusagen eines Dritten zu verlassen, sondern die Zusicherung muss auch überprüft werden (z.B. durch Vorlage entsprechender Unterlagen).
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 17.03.2016 - Az.: 29 U 2878/15
- Leitsatz:
Bezeichnung "Klosterseer" für Bier
- Oberlandesgericht München, Beschluss v. 05.03.2015 - Az.: 34 AR 35/15
- Leitsatz:
Bei einer notariellen Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht ist das Amtsgericht zuständig, in dem der Notar seinen Sitz hat.
- Oberlandesgericht München, Beschluss v. 10.04.2015 - Az.: 6 W 2204/14
- Leitsatz:
Ein Streitwert von 15.000,- EUR für einen Unterlassungsanspruch gegen die unerlaubte gewerbliche Nutzung eines Bildes auf einer Homepage ist nicht zu beanstanden
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 17.12.2015 - Az.: 29 U 2324/15
- Leitsatz:
Umfang der Nutzungsrechte-Einräumung bei Fotos für den Online-Bereich

