Urteile nach Gerichten
- Landgericht Muenster, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 6 S 93/10
- Leitsatz:
Ein Kunde, dem vor Abschluss eines Mobilfunkvertrages nicht ausreichend die massive Kosten-Gefahr einer Internet- und WAP-Nutzung erklärt wurde, kann gegen den Vergütungsanspruch des Mobilfunkunternehmens den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten.
- Landgericht Muenster, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: 21 O 36/10
- Leitsatz:
Die Übernahme von prägenden Elementen eines Werbe- und Gestaltungskonzepts von Franchise-Restaurantbetrieben ist unzulässig. Es stellt eine wettbewerbswidrige Nachahmung von fremden Leistungen dar.
- Landgericht Muenster, Beschluss v. 02.06.2009 - Az.: 25 O 126/08
- Leitsatz:
Werbung für Kosmetik ist nicht irreführend und damit rechtmäßig, wenn die beworbenen Wirkungen des Produkts wissenschaftlich hinreichend belegt sind.
- Landgericht Muenster, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 8 O 7/09
- Leitsatz:
Der Verbraucher soll vor der Bestellung einer Ware im Internet die Möglichkeit haben, einen Preisvergleich vorzunehmen. Dafür ist es ausreichend, wenn der Käufer direkt vor dem Absenden des Bestellformulars die exakten Liefer- und Versandkosten angegeben bekommt.
- Landgericht Muenster, Urteil v. 12.09.2008 - Az.: 23 O 155/08
- Leitsatz:
1. Die Werbung mit der Bezeichnung "Kompetenzzentrum" ist irreführend, wenn das Unternehmen nicht die zentrale Einrichtung in der Region ist und nicht mehrere unterschiedliche Ausbildungsangebote zusammenfasst.
2. Der Zusatz "gemeinnützige Stiftung" ist irreführend, wenn es sich nicht um eine anerkannte und eingetragene selbständige Stiftung handelt.
- Amtsgericht Muenster, Urteil v. 03.11.2010 - Az.: 3 C 2811/10
- Leitsatz:
Ist in einem Werbe-Anschreiben deutlich und in hervorgehobener, fetter Schriftart der Hinweis enthalten, dass es sich um den Eintrag in ein kostenpflichtiges, privates Online-Portal handelt, ist nicht von einer rechtswidrigen Täuschung auszugehen.
- Amtsgericht Muenster, Urteil v. 16.07.2010 - Az.: 61 C 389/10
- Leitsatz:
Der Inhaber einer Kreditkarte handelt grob fahrlässig, wenn er seine Karte während eines Strandbesuchs im Urlaub im Kofferraum liegen lässt und diese dann gestohlen wird. Er haftet für den durch Nutzung der Karte entstandenen Schaden.
- Amtsgericht Muenster, Urteil v. 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
- Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 05.01.2018 - Az.: 7 ZB 18.31
- Leitsatz:
Durch Verlinkung kann sich Webseitenbetreiber verbotene Inhalte der verlinkten Website zu Eigen machen
- Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 20.05.2020 - Az.: 12 B 19.1648
- Leitsatz:
Airbnb muss Daten von Vermietern nicht generell preisgeben

