Urteile nach Gerichten
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 26.01.2010 - Az.: 13 B 1742/09
- Leitsatz:
Rechnet ein Telefon-Erotik-Dienst für die Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen einen hohen Pauschalbetrag über Ortsrufnummern ab, obwohl er dies eigentlich inhaltlich gesondert über eine 0900-Nummer abgerechnet hat, liegt ein Verstoß gegen das TKG vor. Die Bundesnetzagentur ist in solchen Fällen berechtigt, die Rufnummer abzuschalten.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 18.12.2009 - Az.: 9 A 191/09
- Leitsatz:
Eine Internet-Stornierung der LKW-Maut ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Ist der Fahrtbeginn bereits angemeldet, kommt eine Stornierung online nicht mehr in Betracht, sondern nur an den Terminals entlang der gebuchten Strecke.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 5 B 464/09
- Leitsatz:
1. Nach § 119 Abs. 3 OWiG handelt derjenige ordnungswidrig, der Darstellungen sexuellen Inhalts an öffentlichen Orten zugänglich macht. Eine grob anstößige Wertung ist dann anzunehmen, wenn die jeweilige Handlung unzumutbar erscheint.
2. Die aufdringliche Werbung eines Betreibers für Internet-Erotik-Portale auf einem Kleinlastwagen, in der entgeltliche sexuelle Handlungen angepriesen werden, erfolgt nicht mit der gebotenen Zurückhaltung und ist damit ordnungswidrig. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 10.09.2009 - Az.: 14 B 1009/09
- Leitsatz:
Das Justizprüfungsrecht für das erste juristische Staatsexamen kann auch Fragen des Urheberrechts beinhalten. Das Urheberrecht gehört zum Privatrecht und weist zahlreiche Bezüge zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf und somit zum prüfungsrelevanten Bürgerlichen Recht.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 14.07.2009 - Az.: 11 A 1514/04
- Leitsatz:
Ein libyscher Asylantragsteller, der sich in einem nicht allgemein bekannten Weblog regimekritisch äußert, muss keine Verfolgung durch den libyschen Staat befürchten. Eine Verfolgungsgefahr besteht vor allem dann nicht, wenn die Internetseite im Ausland so gut wie gar nicht wahrgenommen wird und der Eintrag anonym erfolgte.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 29.04.2009 - Az.: 12 B 491/09
- Leitsatz:
Eine per E-Mail eingelegte Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss erfüllt nicht die vorgeschriebene Schriftform.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 30.01.2009 - Az.: 16 A 2412/07.PVL
- Leitsatz:
Die Einführung eines Chatprogramms als freiwillige Möglichkeit zur internen Kommunikation zwischen mehreren Teilbibliotheken einer Hochschule neben Telefon und E-Mail unterliegt nicht der Mitbestimmung der Mitarbeiter.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 07.10.2008 - Az.: 5 A 1602/05
- Leitsatz:
1. Ein Journalist darf nicht von allgemein zugänglichen Pressekonferenzen ausgeschlossen werden, weil er zuvor einzelne unzulässige Recherchetätigkeiten vorgenommen hat.
2. Ebenso ist es nicht zulässig, einzelnen Pressevertretern nur deshalb den Zugang zu Pressekonferenzen von Bundesministern im Ausland zu verwehren, weil sie in eigener Verantwortung und nicht im Rahmen der begrenzten Plätze gemeinsam mit dem Minister angereist sind. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 02.01.2009 - Az.: 13 A 1194/08
- Leitsatz:
Die Zuteilung einer Auskunftsrufnummer mit der Ziffernfolge 118xy kann widerrufen werden, wenn der Nummerninhaber die Nummer nicht innerhalb einer gesetzten Frist nutzt und rund um die Uhr erreichbar hält.
- Landgericht Muenster, Urteil v. 21.01.2000 - Az.: 4 O 424/99

