Urteile nach Gerichten

Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 3d A 147/10.O
Leitsatz:

Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich im Besitz kinderpornografischer Schriften ist, kann nicht aus dem Dienst entfernt werden. Dies gilt dann, wenn der Polizeibeamte eine schriftliche Selbstanzeige erstattet, sein Fehlverhalten umfassend gestanden und sich mit dem Unrecht seines Verhaltens bereits vor seiner Entdeckung auseinandergesetzt hat.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 19.03.2003 - Az.: 8 B 2567/02
Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 28.11.2011 - Az.: 13 B 1136/11
Leitsatz:

Eine geringfügige Werbegabe gegen Rezept in Apotheken stellt keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 25.05.2011 - Az.: 13 B 339/11
Leitsatz:

Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung der Bundesnetzagentur gegenüber Dienstanbietern, die mittels unerlaubter Telefonwerbung, Entgelte und Gewinne generieren, ist rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstanbieter bei den Kunden über die Voice over IP- Technik (VoIP) anruft.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 26.05.2011 - Az.: 13 B 476/11
Leitsatz:

Wirbt ein Unternehmen telefonisch mit unterdrückter Rufnummer damit, dass der Angerufene angeblich einen Kosmetikgutschein gewonnen hat, so ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Inkassierung und Rechnungslegung des Unternehmens zu verbieten, rechtmäßig und angemessen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 08.04.2011 - Az.: 13 B 237/11
Leitsatz:

Die Bundesnetzagentur darf ihre Pressemitteilungen zu Cold Calls-Fällen veröffentlichen. Dies gilt, solange die Behörde auf die zutreffende Rechtslage hinweist und die Informationen der Wahrheit entsprechen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 08.05.2010 - Az.: 13 B 690/10
Leitsatz:

1. Versendet ein Unternehmen ohne die Einwilligung der Adressaten Werbefaxschreiben, soll im Hinblick auf Verbraucher- und Kundenschutzbelange die Rufnummer grundsätzlich erst dann abgeschaltet werden, wenn zuvor eine Unterlassungsaufforderung ausgesprochen wurde.
2. Der Streitwert hinsichtlich einer gerichtlichen Klärung in derartigen Angelegenheiten liegt bei pauschal 10.000,- EUR, wobei dieser im einstweiligen Verfügungsverfahren halbiert wird.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 21.07.2010 - Az.: 13 B 665/10
Leitsatz:

Die Höchstzahl der von der Bundesnetzagentur an einen Unternehmensverbund zuteilbaren Auskunftsnummern für Vermittlungsdienste ist auf sieben beschränkt.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 13.03.2010 - Az.: 13 B 79/10
Leitsatz:

Die Bundesnetzagentur darf einem Online-Plattformbetreiber die Verlängerung der 0180er-Rufnummern untersagen. Das eigenmächtige Verlängern und Überlassen der Rufnummern an Dritte durch den Betreiber ist unzulässig.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 25.03.2010 - Az.: 13 B 226/10
Leitsatz:

Kostenpflichtige 0900er Mehrwertdienstenummern können abgeschaltet werden, wenn die gegenwärtige Gefahr besteht, dass die Rufnummernnutzung zu einem Rechtsverstoß führen wird. Eine präventive Abschaltung kann in solchen Fällen angemessen sein.