Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 12.02.2004 - Az.: 29 U 4564/03
- Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 16.09.1999 - Az.: 6 U 6228/98
- Leitsatz:
1. Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.
2. Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.
3. Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer der Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren. - Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 2250/08
- Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 3014/01
- Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 17.06.2008 - Az.: 34 O 1300/08
- Leitsatz:
1. Einem Online-Reiseanbieter obliegt keine Aufklärungspflicht, den Kunden nochmals auf das von ihm gewählte Reiseziel hinzuweisen.
2. Für eine Fehlbuchung des Kunden haftet der Anbieter daher nicht. - Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 29.04.2019 - Az.: 4 HK O 14312/18
- Leitsatz:
Keine Schleichwerbung bei Instagram: Cathy Hummels
- Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 07.02.2020 - Az.: 37 O 18934/17
- Leitsatz:
Financialright: Forderungsabtreteungen im LKW-Kartell verstoßen gegen § 134 BGB iVm. §§ 3, 4 RDG
- Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 10.03.2020 - Az.: 33 0 10414/18
- Leitsatz:
Kosten eines Abschluss-Schreibens nicht erstattungsfähig
- Verwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 20.02.2009 - Az.: 10 K 1212/07
- Leitsatz:
1. Es liegt ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung vor, wenn ein Student in seiner Diplomarbeit Textpassagen aus dem Internet kopiert und dabei nicht den ursprünglichen Autor zitiert. Zudem stellt dieses Verhalten einen Täuschungsversuch dar.
2. Die Diplomarbeit ist als mangelhaft zu bewerten, weil keine selbständige wissenschaftliche Arbeit vorliegt.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 24.02.2012 - Az.: 4 B 978/11
- Leitsatz:
Das Inverkehrbringen sogenannter "Heatballs" ist rechtswidrig, weil es gegen das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) verstößt. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Kunst-Aktion, die dem besonderen Schutz des Grundgesetzes bzw. Grundfreiheiten unterliegt.

