Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Muenchen, Beschluss v. 02.03.2011 - Az.: 112 Js 13714/10
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter, politischer Dokumente, die im Auftrag des bayerischen Landtags im Zuge der Krisenbewältigung bei der Bayerischen Landesbank (BayernLB) erstellt wurde, rechtfertigt eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der Beschuldigten Organisation Attac.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 16.12.2010 - Az.: 142 C 18225/09
- Leitsatz:
1. Ein Verkäufer muss es hinnehmen, dass ein Käufer negative Kommentare in das eBay-Bewertungssystem einstellt, solange es sich dabei nicht um unwahre Tatsachen, Formalbeleidigungen oder unzulässige Schmähkritik handelt.
2. Die Aussage "Verkäufer droht gleich mit Anwalt" kann daher zulässig sein. - Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 161 C 8713/09
- Leitsatz:
Die Schadensberechnung nach rechtswidriger Kartennutzung von Online-Stadtplänen richtet sich nach objektiven Kriterien. Zugrunde gelegt wird die Gebühr, die die Parteien im Vorfeld vertraglich vereinbart hätten. Dabei muss derjenige, dessen Rechte verletzt wurden, nicht das preiswerteste Angebot zugrunde legen.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 161 C 3130/09
- Leitsatz:
Aus der Luft aufgenommene Fotografien sind zulässig, solange der Abgebildete nicht individuell erkennbar ist. Ist ein Gebäude individuell erkennbar, so verletzt das Luftbild nur dann die Urheberrechte des Architekten, wenn das Bauwerk künstlerisch wertvoll gestaltet ist und aus der Masse heraussticht. Alltagsbauten haben nicht den notwendigen Werkschutz.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 09.07.2009 - Az.: 161 C 6412/09
- Leitsatz:
Die Zusendung von Werbe-E-Mails ist rechtswidrig, wenn das Einverständnis des Adressaten nicht vorliegt. Auch die durch eine Autoresponderfunktion ausgelöste automatische E-Mail ist unzulässig, sofern keine Einwilligung erteilt wurde.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 09.05.2008 - Az.: 223 C 30401/07
- Leitsatz:
Wird bei eBay ein Verkaufsangebot ohne Mindestgebot eingestellt, handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung auf Abschluss eines Kaufvertrages. Befindet sich der Anbieter dieses Gebotes im Irrtum, so kann er den Kaufvertrag nur dann wirksam anfechten, wenn er unverzüglich nach Kenntniserlangung des Irrtums die Anfechtung erklärt.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 02.10.2008 - Az.: 154 C 22954/08
- Leitsatz:
1. Bei ehrverletzenden Äußerungen, die außerhalb der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens getätigt werden, ist ein vorheriges, außergerichtliches Schlichtungsverfahren notwendig (§ 15 a Abs.1 Nr.3 ZPOEG).
2. Die Nichtdurchführung eines solchen außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens führt zur Unzulässigkeit der Klage.
- Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 30.11.2006 - Az.: 161 C 29330/06
- Landgericht Muenchen I, Endurteil v. 19.01.2005 - Az.: 21 O 312/05
- Landgericht Muenchen I, Endurteil v. 07.03.2005 - Az.: 21 O 3220/05

