Urteile nach Gerichten
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.04.2008 - Az.: 33 O 15411/07
- Leitsatz:
Wird ein Domainname registriert, der das Namensrecht eines anderen verletzt, muss auf diese Domain verzichtet werden.
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 21 O 5012/09
- Leitsatz:
Schaltet ein Unternehmen Online-Werbung auf einer Internet-Plattform, die urheberrechtswidrige Inhalte öffentlich zugänglich macht, so haftet es nicht als Mitstörer.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 29.10.2008 - Az.: 21 O 2496/07
- Leitsatz:
1. Ein Lizenzvertrag, der zwischen einer Filmproduktionsgesellschaft und einem Filmverleihunternehmen geschlossen wird, kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn sich eine Partei massiv und wiederholt im Abrechnungs- und Zahlungsverzug befindet.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Kündigende möglicherweise selbst vertragswidrig verhält. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 03.09.2008 - Az.: 33 O 23089/07
- Leitsatz:
1. Ist der Wortlaut einer Unterlassungserklärung eindeutig, so ist der Erklärungsinhalt eng auszulegen. Eine weitergehende Verpflichtung über diesen Inhalt hinaus besteht nicht.
2. Ein nur geringer Verstoß gegen die Impressumspflicht kann zwar die Zahlung einer Vertragsstrafe rechtfertigen, jedoch nur in einer angemessenen Höhe. Ein derartiger Anspruch i.H.v. 2.500,- EUR ist nicht begründet. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 7 O 330/08
- Leitsatz:
1. Der Inhaber einer Domain und der Admin-C haben dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalte, wie z.B. das ungenehmigte Veröffentlichen von Online-Stadtplänen, unverzüglich gelöscht werden. Kommen sie einer solche Pflicht nicht nach, liegt darin ein mindestens fahrlässiges Verhalten, das eine Haftung als Täter auslöst.
2. Der Inhaber des Betriebes, der zu der Domain gehört, haftet für die unerlaubten Inhalte als Mittäter, wenn er die Internetseite billigt und im Impressum als Ansprechpartner mit Namen, Mobilfunknummer und Steuernummer eingetragen ist. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 21 O 13662/07
- Leitsatz:
Der Illustrator der Buchreihe "Die Wilden Fußballkerle" ist nicht Miturheber an den Büchern, da er zu dem gemeinsamen Werk keinen schöpferischen Beitrag geleistet hat. Liefert jemand nur Anregungen, die dem Urheber als Grundlage dienen, so stellt dies keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft dar.
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 03.12.2003 - Az.: 33 O 21461/03
- Leitsatz:
1. Eine Suchmaschine (hier: Google) haftet für rechtswidrige Anzeigen (hier: AdSense) erst ab Kenntnis.
2. Eine Suchmaschine trifft keine Pflicht, eine prophylaktische Kontrolle vor Veröffentlichung der Anzeige vorzunehmen,
da er dies angesichts der Menge der Anzeigen technisch nicht möglich und zumutbar ist. Insoweit kann auf die allgemeinen medien- und presserechtlichen Grundsätze zurückgegriffen werden.
3. Nach Kenntniserlangung ist die Suchmaschine verpflichtet innerhalb angemessener Zeit die rechtswidrige Anzeige zu löschen.
- Landessozialgericht Muenchen, Beschluss v. 16.08.2002 - Az.: L 4 B 193/02 KR ER
- Landesarbeitsgericht Muenchen, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 4 Sa 1203/04
- Landesarbeitsgericht Muenchen, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 11 Sa 1066/08
- Leitsatz:
Verwendet ein Mitarbeiter, der nur begrenzte Zugriffsrechte auf die firmeninterne SAP-Datenverarbeitung hat, ein fremdes Passwort und verschafft sich damit Zugang zu dem System, so ist dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

