Urteile nach Gerichten
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 33 O 7736/08
- Leitsatz:
1. Zwischen den Zeitschriftentiteln "BUNTE" und "BUNTE FREIZEIT" besteht kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr.
2. Dem Titel einer regelmäßig erscheinenden Zeitschrift kommt eine herkunftsweisende Funktion zu und kann daher kennzeichenrechtlich mit älteren Marken kollidieren. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 33 O 300/08
- Leitsatz:
1. Die Zeitschriftentitel "BUNTE" und "BUNTE WOCHE" sind markenrechtlich verwechslungsfähig.
2. Die Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige führt zur Vorverlagerung des Zeitrangs, wenn die Zeitschrift innerhalb einer angemessenen Frist erscheint. Ein angemessener Zeitraum beträgt in der Regel nicht mehr als 6 Monate. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 33 O 22144/07
- Leitsatz:
Ein Vertriebsunternehmen, welches hochwertige Sportartikel in seinem Segment hat, kann seinen Bestellern den Verkauf der Produkte über Online-Auktions-Plattformen durch eine Bestimmung in den AGB untersagen.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 21 O 3262/08
- Leitsatz:
Eine Heiratsanzeige einer Partnervermittlungsfirma kann individuell-schöpferische Leistung darstellen und damit urheberrechtlichen Schutz genießen. Dabei müssen sich die Annoncen durch Wortwahl und Stil aus der Masse des Alltäglichen abheben.
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 16.04.2009 - Az.: 9 O 6897/09
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung einer Karikatur der Zeitung "taz", auf der Jürgen Klinsmann als gekreuzigter Christus dargestellt ist, ist erlaubt. Die Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Die Kernaussage bewegt sich nicht auf religiösem Gebiet, sondern behandelt den beruflichen Erfolg als Fußballtrainer.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.04.2009 - Az.: 21 O 21850/08
- Leitsatz:
1. Mitbewerber dürfen fremde Produkte nur dann nachahmen, wenn dadurch die Käuferschaft nicht getäuscht wird.
2. Eine Täuschung liegt vor, wenn der Kunde den Eindruck gewinnt, dass das nachgeahmte Produkt von dem Originalhersteller stammt. Bringt der Nachahmer seinen eigenen Namen gut sichtbar auf dem Artikel an, liegt keine Täuschung und damit keine wettbewerbswidrige Nachahmung vor. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 21 O 8276/08
- Leitsatz:
Das Urheberpersönlichkeitsrecht der Zeichnerin der Figur "Pumuckl" wird verletzt, wenn ihr Name nicht genannt wird. Es besteht dann ein Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Urheber Auskunft darüber verlangen, wie viel Umsatz bei der unzulässigen Verwendung erzielt wurde.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08
- Leitsatz:
Grundsätzlich hat der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechtsinhaberschaft spricht, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Dieses Privileg der Beweiserleichterung ist nicht auf ins Internet gestellte Werke anzuwenden.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 07.04.2009 - Az.: 33 O 1936/08
- Leitsatz:
Für die Einordnung als Unternehmer im juristischen Sinn reicht es bei einem eBay-Angebot aus, dass nicht alltägliche Waren bereits in geringem Umfang verkauft und gekauft werden. Sind die Waren vorrätig und werden Besichtigungstermine angeboten, spricht dies verstärkt für eine unternehmerische Tätigkeit.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 21.05.2008 - Az.: 21 O 10753/07
- Leitsatz:
1. Ein Fotograf kann für sich den Beweis des ersten Anscheins beanspruchen, wenn er eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos vorlegen kann, die unstrittig von ihm stammt.
2. Als Beweis des ersten Anscheins sind Metadaten eines Fotos nicht geeignet, da sie aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen zulassen.

