Urteile nach Gerichten

Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.06.2008 - Az.: 7 O 14276/07
Leitsatz:

Kartenausschnitte von Online-Stadtplandiensten sind urheberrechtlich schutzfähig, wenn sie aufgrund ihrer individuellen Gestaltung die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Für die rechtswidrige Nutzung einer einzelnen Stadtplankachel kann bis zu 1.200 EUR Schadensersatz verlangt werden.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 12 O 13709/08
Leitsatz:

1. Bietet ein Reisevermittler Leistungen verschiedenster Leistungsträger an, so ist die Klausel, nach der dem Kunden die AGB der einzelnen Leistungsträger auf Wunsch zugesandt werden, unwirksam.
2. Unwirksam sind u.a. Klauseln eines Reisevermittlers, nach denen der Anmelder auch für alle in der Anmeldung angeführten anderen Reiseteilnehmer einzustehen hat, nach denen der Gesamtpreis bei kurzfristigen Buchungen auch ohne Erhalt des Sicherungsscheines sofort fällig ist oder nach denen die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen generell ausgeschlossen ist.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.07.2009 - Az.: 7 O 22065/08
Leitsatz:

Die jahrzehntelange Eintragung bei der GEMA als alleiniger Urheber spricht für die Tatsache, dass Karl Ganzer tatsächlich die alleinige Urheberschaft an dem Werk "Das Kufsteiner Lied (Die Perle Tirols)" inne hat. Der Musikkomponist Egon Frauenberger kann die Urhebervermutung nicht dadurch erschüttern, dass er eine zeitlich deutlich spätere Urhebervermutung am gleichen Werk für sich beansprucht. Die frühere Urheberbezeichnung genießt grundsätzlich Vorrang.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 7 O 4139/08
Leitsatz:

Das Online-Video-Portal "MyVideo.de" ist nicht verpflichtet, doppelte Lizenzgebühren zu zahlen. Denn im eingeräumten Nutzungsrecht zur Aufführung und Vorführung im Internet sei das Recht zur Vervielfältigung bereits mit enthalten.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 15.04.2009 - Az.: 9 O 1277/09
Leitsatz:

Ein ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi muss es dulden, dass im Internet unter Veröffentlichung des Bildes über ihn berichtet wird und er darüber hinaus namentlich genannt wird. Es handelt sich um ein historisch bedeutsames Ereignis, so dass das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 06.05.2009 - Az.: 21 O 5302/09
Leitsatz:

1. Der Urheber eines Fotos, der einem Musikunternehmen die Nutzugsrechte an dem Bild eingeräumt hat, muss beweisen, dass die Einräumung der Rechte lediglich befristet erfolgt ist.
2. Liegt keine Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung des Bildes für ein CD-Cover vor, weil es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine CDs gab, kann das Foto dennoch dafür verwendet werden, wenn zuvor ein Nutzungsrecht für LPs eingeräumt wurde. Bei CDs handelt es sich nur um eine technische neue Nutzungsvariante, die an Stelle der LP getreten ist.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 21 O 618/09
Leitsatz:

Die Wiedergabe von zwei Zeilen aus einem Gedicht, welches 116 Zeilen umfasst, ist urheberrechtlich als Kleinzitat zulässig.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2008 - Az.: 34 S 14856/08
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt muss es dulden, dass in einem Internetforum über seine in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen diskutiert wird.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.11.2008 - Az.: 33 O 20212/07
Leitsatz:

Der Betreiber eines Internet-Shopping-Portals, der auf seinem Informationsforum Werbung für die Antibabypille ermöglicht, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Er haftet dafür als Täter, da er bei der Anordnung und Auswahl der Werbeaussagen direkten Einfluss darauf nimmt, wie die Werbebotschaft beim Verbraucher ankommt und damit der Absatzförderung dient.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.03.2009 - Az.: 21 O 1425/09
Leitsatz:

Das Zeitschriftenprojekt "Zeitungszeugen" darf die Nachdrucke der NS-Zeitungen "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" weiter verbreiten, wenn Exemplare nachgedruckt werden, die vor Januar 1939 erschienen sind. Das Urheberrecht des Freistaates wird nicht verletzt und erlischt nach 70 Jahren. Verboten bleiben Nachdrucke von Zeitungen, die nach Januar 1939 herausgegeben wurden.