Urteile nach Gerichten

Landgericht Muenchen, Urteil v. 28.05.2009 - Az.: 7 O 17548/08
Leitsatz:

Ein Hersteller von Receivern, welcher Kooperationspartner von Premiere ist, verstößt nicht gegen das Vertragsstrafeversprechen, selbst oder durch dritte Unternehmen Umgehungsvorrichtungen zum Schwarzsehen des Programms herzustellen. Es gibt keinen Anlass, die gesetzliche Haftung aufgrund vertraglicher Regelung auszuweiten.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.08.2010 - Az.: 11 HK O 11365/10
Leitsatz:

Eine umfangreiche Abmahnungstätigkeit, die nur darauf abzielt Gebühren zu generieren, kann missbräuchlich sein. Davon ist auszugehen, wenn in einem Jahr über 1.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, ohne dass bei Ausbleiben der Unterwerfung eine gerichtliche Klärung erfolgt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.02.2010 - Az.: 37 O 19801/09
Leitsatz:

Der Bayerische Rundfunk hat keinen Anspruch auf die Zweibuchstaben-Domain "br.de". Vielmehr ist die DENIC berechtigt, diese Domain - wie alle anderen Zwei-Buchstaben-Domains, im Wege der zeitlichen Priorität ("first come, first serve") zu vergeben.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 22.07.2009 - Az.: 21 O 13768/05
Leitsatz:

Die unberechtigte Vervielfältigung eines amtlichen Stadtplans im Branchenbuch "Gelbe Seiten" oder im örtlichen Telefonbuch ist urheberrechtswidrig und führt zur Zahlung eines Schadensersatzes.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 7 O 17092/09
Leitsatz:

Wird ein Arzneimittel gegen Sodbrennen mit dem Wort "akut" beworben, so handelt es sich bei der Reklame um eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn die Linderung der Beschwerden erst nach über einer Stunde eintritt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 35 O 9639/09
Leitsatz:

Die namentliche Nennung von Mitarbeitern des Jugendamtes ist im Rahmen einer Streitigkeit über das Sorgerecht nicht zulässig. Der von der negativen Entscheidung des Jugendamtes betroffene Elternteil darf keine Texte oder Presseberichte unter Namensnennung der zuständigen Funktionsträger öffentlich im Internet verbreiten. Es besteht kein öffentliches Informationsinteresse.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 1HK O 3140/09
Leitsatz:

Veröffentlicht ein Wirtschaftsmagazin unter Offenlegung seiner Umfrage-Methode eine Liste mit 145 "Top-Experten" unter den deutschen Steuerberatern, liegt hierin keine geschäftliche Handlung, die nach dem Wettbewerbsrecht zu bewerten wäre. Vielmehr ist die Veröffentlichung einer solchen Liste von der Pressefreiheit gedeckt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 21 O 22196/08
Leitsatz:

Bei Nintendo DS-Karten handelt es sich um technische Schutzmaßnahmen nach § 95 a UrhG. Diese technische Maßnahme dient dem Schutz der Werke und Leistungen der Rechtsinhaber.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 7 O 13895/08
Leitsatz:

Ansprüche wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Online-Stadtplandienstes, die von einer österreichischen Webseite ausgeht, können in Deutschland geltend gemacht werden. Der Gerichtsstand bestimmt sich danach, wo die Internetseite bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09
Leitsatz:

Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern.