Urteile nach Gerichten

Landgericht Muenchen, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 7 O 172/11
Leitsatz:

Der Abgemahnte hat einen Anspruch darauf, dass ihm der Verletzungsvorwurf in der Abmahnung konkret genannt wird. Die pauschale Behauptung eines Verstoßes führt dazu, dass der Abgemahnte die Schlüssigkeit der Abmahnung rügen kann und nicht zur sofortigen Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet ist.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 06.06.2011 - Az.: 7 O 21691/98
Leitsatz:

Es ist nicht ausreichend, wenn der Chef eines Unternehmens, welches neue und gebrauchte Uhren verkauft, seine Mitarbeiter bloß mündlich instruiert, dass diese nicht gegen ein gerichtliches Verbot verstoßen dürfen. Führt er keine weiteren Kontrollen durch und stellt kein ausreichendes Organisationssystem sicher, haftet er für Verstöße gegen die einstweilige Verfügung.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.12.2010 - Az.: 1 HK O 7394/10
Leitsatz:

Nimmt ein werbender Anrufer an, dass der Anschluss gewerblich genutzt wird, weil die Telefonnummer in Online-Branchenbüchern zu finden ist, dann muss aufgrund konkreter Umstände eine allgemeine Sachbezogenheit vorliegen. Eine bloße Mutmaßung, dass die Kosten der Krankenversicherung gesenkt werden können, reicht nicht aus.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 17 HK O 5636/11
Leitsatz:

Unrichtige Angaben im Impressum des Google Places Profil stellen einen Wettbewerbsverstoß dar und können abgemahnt werden.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2011 - Az.: 9 O 3039/11
Leitsatz:

Die Erwähnung einer vermögenden und aus dem Wirtschaftsleben bekannten Person in dem Ranking des Manager Magazins "Die 100 reichsten Deutschen" verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Vermögen, welches die Person durch die Berufstätigkeit in seinem Unternehmen erlangt hat, trägt zu dieser erheblichen Bekanntheit bei und erlangt dadurch zeitgeschichtliche Bedeutung.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.01.2011 - Az.: 1 HK O 19013/09
Leitsatz:

Die Verwendung einer fremden Marke in Meta-Tags ist zulässig, wenn der User beim Aufrufen der Webseite eine kritische Auseinandersetzung mit den Produkten der Firma findet. Dies gilt zumindest dann, wenn die Kritik nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschreitet. Eine markenmäßige Nutzung ist darin nicht zu sehen.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 33 O 14269/09
Leitsatz:

1. Fehlt die Nennung des Namens im Impressum eines Internetauftritts, so muss dies nicht zwingend einen Wettbewerbsverstoß bedeuten. Dies gilt zumindest dann, wenn der Betreiber dieser Webseite seinen Namen bereits auf der leicht überschaubaren Startseite präsentiert.
2. Die fehlende Nennung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr.) ist zwar grundsätzlich wettbewerbswidrig, stellt jedoch keine spürbare Beeinträchtigung dar.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 05.08.2010 - Az.: 12 O 3478/10
Leitsatz:

Die AGB-Klausel "Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht" ist unwirksam, da der Kunde den unzutreffenden Eindruck erhält, dass er den Vertrag nicht kündigen kann und zur Leistung verpflichtet bleibt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 11.02.2010 - Az.: 17 HKO 20331/09
Leitsatz:

In einem Online-Angebot für einen Gutschein über eine Ballonfahrt muss die Identität des Unternehmens angegeben werden, welches die Ballonfahrt durchführt. Der Verbraucher muss klar und unmissverständlich darüber informiert werden, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 28.04.2010 - Az.: 9 O 19410/09
Leitsatz:

Das Lexikon Brockhaus darf zur Illustration des Covers und eines Beitrags das Foto von Mario Adorf ohne dessen Einwilligung nutzen. Ein Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch steht dem Schauspieler nicht zu.