Urteile nach Gerichten

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 11.11.2011 - Az.: 1 S 12752/11
Leitsatz:

Eine Videoüberwachung einer Park-Tiefgarage ist auch dann nicht zwingend gerechtfertigt, wenn es in der Vergangenheit zu mehreren Diebstählen oder Sachbeschädigungen gekommen ist. Es reicht zur Abschreckung der Täter aus, dass Kameraattrappen oder Warnschilder aufgestellt werden.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 11.08.2010 - Az.: 9 O 21882/09
Leitsatz:

Der Spiegel ist nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Berichterstattung bei der Wahl von Fantasienamen vorher zu überprüfen, ob eine Person dieses Namens tatsächlich existiert.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 21 S 18909/07
Landgericht Muenchen, Urteil v. 13.07.2011 - Az.: 7 O 13109/11
Leitsatz:

Es ist von einer eigenständigen Nutzungsart auszugehen, wenn ein Fremdsprachenroman eine Kommentierung und eine Vokabelbeilage enthält. Die kommentierte Ausgabe unterscheidet sich vom Vertrieb der ursprünglichen Buchversion, so dass keine Erschöpfung vorliegt. Die Verbreitung der kommentierten Buchfassung bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.04.2007 - Az.: 7 O 3950/07
Landgericht Muenchen, Beschluss v. 12.07.2011 - Az.: 7 O 1310/11
Leitsatz:

Das für den Internet-Auskunftsanspruch erforderliche gewerbliche Ausmaß ist bereits dann erreicht, wenn das urheberrechtlich geschützte Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum freien Download über eine P2P-Tauschbörse ins Internet gestellt wird.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 30.08.2011 - Az.: 9 O 13876/11
Leitsatz:

1. Die Untersagung einer rechtswidrigen Pressebericht-Erstattung kann bereits vor Veröffentlichung im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochen werden.
2. Die Presse darf eine Person nur namentlich nennen, wenn es für die Berichterstattung zwingend erforderlich ist und ein berechtigtes öffentliches Interesse daran besteht. Eine Nennung ist dann rechtswidrig, wenn sie den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und der Artikel auch durch eine Abkürzung des Namens möglich ist.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 29.03.2011 - Az.: 33 O 1569/10
Leitsatz:

Die Nutzung einer Domain, die namensgleich mit einem dritten Unternehmen ist, kann aufgrund der Verletzung von Namens- und Kennzeichenrechten rechtswidrig sein. Zudem besteht die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.03.2002 - Az.: 21 O 9997/01
Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.05.2011 - Az.: 11 HK O 22644/10
Leitsatz:

Eine Werbung für Geldanlagen ist rechtswidrig, wenn sie blickfangmäßig eine falsche Aussage herausstellt und damit den Kunden in die Irre führt. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich vor allem auch dadurch, dass der erläuternde Sternchenhinweis unzureichend platziert ist und in der farblich auffällig gestalteten Werbung vollkommen untergeht.