Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.07.2009 - Az.: 18 W 1391/09
Leitsatz:

Die Darstellung mittels einer Fotomontage, die den ans Kreuz genagelten ehemaligen FC Bayern und Nationalmannschaftstrainer Jürgen Klinsmann zeigt, ist zulässig. Satirische Bildveröffentlichungen, mit denen Kritik an der Person oder an dessen Arbeit geübt wird, können trotz drastischer Abbildung von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: U (K) 4842/08
Leitsatz:

Ein Unternehmen darf seinen Händlern den Weiterverkauf der Artikel über eine Online-Auktionsplattform untersagen, wenn sachliche Gründe, wie beispielsweise eine Qualitätssicherung, dafür vorliegen. Dann ist in dem Ausschluss keine Beschränkung des Kundenkreises im Sinne der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung zu sehen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 09.07.2009 - Az.: 29 U 1852/09
Leitsatz:

Die Ankündigung in einem Mahnschreiben, dass ein Inkasso Mitarbeiter-Team zur Durchsetzung der Forderung am Wohnort des Betroffenen persönlich erscheinen wird, kann unlauter sein. Es kann als eine unterschwellige Gewaltandrohung angesehen werden, die geeignet ist, den Schuldner in unangemessener Weise unter Druck zusetzen.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 10.08.2009 - Az.: 29 U 3739/09
Leitsatz:

Wird eine Vielzahl von Abmahnungen nur ausgesprochen, um Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen, handelt der Abmahnende rechtsmissbräuchlich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von 18 Jahren rund 4.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, in der jeweils die Begleichung der Abmahnkosten in Höhe von 650,- EUR bis 1.000,- EUR verlangt wird.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 29 U 5681/08
Leitsatz:

Für die Bestimmung des Umfangs eines per einstweiliger Verfügung erwirkten Verbotes ist nicht nur der Verbotstenor selbst maßgeblich. Zur Auslegung sind auch der Vortrag des Antragstellers sowie die Entscheidungsgründe heranzuziehen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 29 U 3648/08
Leitsatz:

Ausländische Versandapotheken sind an das deutsche Arzneimittelpreisrecht gebunden und dürfen keine Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente gewähren, sofern sich das Angebot an Verbraucher in Deutschland richtet.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 29 U 4978/08
Leitsatz:

Obwohl eine ältere Verfilmung aus dem Jahr 1971 Titelschutz an dem Namen "Der Seewolf" trägt, darf eine spätere Neuverfilmung von "Der Seewolf" den Originaltitel der Literaturvorlage verwenden. Denn der verfilmte Stoff geht auf die Romanvorlage "The Sea-Wolf" zurück, dessen urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.04.2009 - Az.: 29 U 3866/08
Leitsatz:

Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA nimmt die Interessen im Zusammenhang mit dem Vertrieb einer Gratis-CD-Rom ausreichend wahr, wenn die Musikkompositionen für die Werbemaßnahme nur im Hintergrund steht. Umfasst der Tarif, dem das Musikstück zugeordnet ist, auch Werbemaßnahmen, so ist die Vergütung für die Komponisten damit pauschal abgegolten.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 29 U 5712/07
Leitsatz:

Die eigentlich unbedenkliche Sperrwirkung einer Markenanmeldung wird zweckeckentfremdet, wenn die Anmeldung lediglich als Druckmittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt wird und nur der gezielten Behinderung des Wettbewerbers dient.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 05.02.2009 - Az.: 29 U 3255/08
Leitsatz:

Wirbt ein Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen für einen Tarif unter der Bezeichnung "Maxi Komplett" u.a für eine Telefonverbindung, die eine Flatrate vorsieht, dann ist diese Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Hinweis fehlt, dass die Optionen Call-by-Call und Preselection nicht enthalten sind.