Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09
- Leitsatz:
Das Setzen von Links ist als getarnte Werbung einzustufen und daher als Verschleierung wettbewerbswidrig, wenn der Nutzer davon ausgeht, dass er redaktionellen Inhalt vorfindet. Der durchschnittliche Nutzer erwartet bei einem Online-Portal, in dem redaktionelle Beiträge abrufbar sind, nicht, dass Werbung zwischen den Beiträgen eingebettet ist.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 31 Wx 117/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen darf in seinem Firmennamen eine Ortsangabe tragen und sich damit ins Handelregister eintragen lassen, auch wenn der Firma nicht die Stellung eines führenden Unternehmens der Branche in dieser Stadt zukommt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.02.2010 - Az.: 29 U 5347/09
- Leitsatz:
Die Werbung für ein Arzneimittel, welches Sodbrennen lindern soll, darf mit der Bezeichnung "akut" beworben werden, auch wenn die Linderung nicht unmittelbar und rasch erfolgt. Der Verbraucher versteht unter dem Begriff "akut" nicht, dass eine schnelle Wirkung eintritt, sondern dass eine Krankheit schnell ausbrechen kann.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 29 U 2835/09
- Leitsatz:
Zwischen zwei Marken besteht trotz der Verwendung ähnlicher Formen nicht zwingend eine Verwechslungsgefahr.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 29 U 3255/09
- Leitsatz:
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-Bild-Marken, die im beschreibenden Wortteil übereinstimmen, wenn sich die jüngere Marke durch einen deutlich abweichenden Bildbestandteil differenziert.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 04.02.2010 - Az.: 1 U 4650/08
- Leitsatz:
Ein Psychiatrie-Professor, der seine ärztliche Schweigepflicht verletzt und interne Gutachten eines Patienten weitergibt, ist dem Betroffenen gegenüber verpflichtet, Schmerzensgeld zu zahlen. Das gilt auch für die in Zukunft eintretenden Schäden.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 7 U 3044/09
- Leitsatz:
Verpflichtet sich eine Media-Agentur, alle wirtschaftlichen und am Markt realisierbaren Vorteile in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben, so sind davon nicht nur kundenbezogene, sondern auch agenturbezogene Rabatte mit umfasst.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 29 U 2636/09
- Leitsatz:
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei Rechtsverstößen im Internet dann gegeben, wenn sich das entsprechende Internetangebot bestimmungsgemäß an deutsche Verkehrskreise richtet.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.09.2009 - Az.: 29 U 3271/09
- Leitsatz:
Werden aus einem 116 Zeilen langen Gedicht zwei Zeilen wiedergegeben, ist dies urheberrechtlich als Kleinzitat zulässig. Bei Sprachwerken, wie beispielsweise einem Katalog für eine Ausstellung, kann das Zitat auch als Motto der gesamten Veranstaltung verwendet werden. Eine solche Verwendung stellt einen hinreichenden Zitatzweck dar.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 01.04.2009 - Az.: 7 U 4575/07
- Leitsatz:
Ein Sachverständiger kann nicht bestimmen, ob zwischen zwei Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Dabei handelt es sich um eine Rechtsfrage, die der Beurteilung des Gerichts obliegt. Der Sachverständige trifft aber die Feststellungen in Bezug auf den vom Gericht vorgegebenen Wettbewerbsbegriff.

