Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.02.2011 - Az.: 29 U 2749/10
- Leitsatz:
Die Urheberin des "Tatort"-Vorspanns hat einen Anspruch darauf, dass die Sendeanstalten im Rahmen des ARD-Verbundes es unterlassen, einen Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks als alleinigen Urheber des Vorspanns zu nennen. Allerdings besteht kein Recht auf Nachvergütung, da dem Vorspann lediglich eine kennzeichnende Funktion auf den nachfolgenden Film zukommt. Die hohe Akzeptanz und Popularität ist nicht dem Vorspann geschuldet, sondern dem Krimi selbst.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 09.06.2010 - Az.: 6 U 2690/10
- Leitsatz:
In der Online-Werbung für Heißluftballon-Fahrten muss der Hinweis auf den Preis, den Startpunkt und auf die Kontaktdaten enthalten sein. Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Für einen derartigen Verstoß haftet auch derjenige, der im Internet nur die Gutscheine für solche Fahrten anbietet, die Reise aber nicht selbst durchführt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 28.10.2010 - Az.: 29 U 259/10
- Leitsatz:
Die Domain "bayerischespielbank.de" wird von dem durchschnittlich informierten Verbraucher als offizieller Webauftritt der Spielbanken in Bayern, also der Staatsbetriebe, verstanden. Er wird daher davon ausgehen, dass auf der Internetseite Informationen über das offizielle Spielbankangebot abrufbar sind. Einen lediglich beschreibenden Gattungsbegriff wird der Verbraucher bei diesem Domainnamen nicht erkennen.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 18.11.2010 - Az.: 29 U 3729/10
- Leitsatz:
1. Bei einem Online-Videorecorder-Dienst handelt es sich um eine eigenständige Nutzungsart, die einer gesonderten Vereinbarung hinsichtlich der Übertragung der Nutzungsrechte bedarf.
2. Der Online-Videorecorder-Dienst "save.tv" darf keine Mitschnitte von dem Fernsehsender RTL anbieten. - Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 27.09.2010 - Az.: 11 W 1868/10
- Leitsatz:
Werden aufgrund einer P2P-Urheberrechtverletzung mehrere abweichende Hashwerte festgestellt, so kann die Durchsetzung der Ansprüche in einer Klage zusammengefasst werden, ohne dass sich hierdurch die Verfahrengebühr erhöht. Die Verfahrengebühr fällt nur einmal an, da aus verschiedenen Hashwerten nicht zwingend der Schluss gezogen werden kann, dass die Verletzungshandlungen von unterschiedlichen Personen begangen worden sind.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 6 U 3422/10
- Leitsatz:
Das Impressum eines eBay-Angebotes muss zwar die juristische Person, die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten beinhalten. Es ist dabei aber nicht notwendig, dass ausführliche Angaben der Komplementärin als gesetzliche Vertreterin gemacht werden müssen. Es genügt, dass eine natürliche Person angegeben ist, welche die juristische Person rechtsgeschäftlich vertritt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.06.2010 - Az.: U (K) 1607/10
- Leitsatz:
Die Sparkasse darf VISA-Fremdkunden nicht den Zugang zu den Geldautomaten verweigern. Dies stellt eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, da nur die Kreditkarteninhaber einiger weniger Banken ausgeschlossen wurden, nicht aber alle im Geschäftsgebiet tätigen Banken.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 29.04.2010 - Az.: 29 U 3698/09
- Leitsatz:
Der Musikverlag EMI unterliegt im Streit um die Online-Nutzung von Song-Uploads gegenüber dem Internetdienst "MyVideo.de". Bei dem Upload eines Liedes handelt es sich nicht um eine selbstständige, lizenzierbare Nutzungsart, sondern um eine untergeordnete Vorbereitungshandlung der öffentlichen Zugänglichmachung.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 28.01.2010 - Az.: U (K) 3946/09
- Leitsatz:
Der Fussballligist FC Bayern München kann einen nicht-linearen Online-Dienst von der Pressekonferenz ausschließen und Hausverbot erteilen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Einschränkung der Akkreditierung nicht willkürlich erfolgt und keine unbillige Behinderung darstellt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 23.03.2010 - Az.: 1 W 2689/09
- Leitsatz:
Wird im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ein Laptop für über zwei Monate in rechtswidriger Weise beschlagnahmt, kann dies einen Schadensersatz von 170,- EUR auslösen. Dies entspricht in etwa dem Nutzungswert des Gerätes für diese Ausfallzeit.

