Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.12.2001 - Az.: U (K) 3338/01
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 03.02.2000 - Az.: 6 U 5475/99
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 14.12.2000 - Az.: 6 U 2690/00
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.01.2000 - Az.: 29 U 5819/99
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 31.03.2011 - Az.: 29 U 3822/10
- Leitsatz:
Eine Widerrufsbelehrung ist rechtswidrig, wenn sie in Bezug auf die Fristwahrung den Hinweis enthält, dass
"die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels)"
genügt. Eine derartige Klausel ist unwirksam, da sie unklar und missverständlich ist. - Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 22.04.1999 - Az.: 29 W 1389/99
- Leitsatz:
1. Aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain können ohne Verkehrsgeltung keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.
2. Ob eine Internet-Domain kennzeichnungsmäßig verwendet wird, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und Nutzung ab. - Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 01.03.2011 - Az.: 18 U 2992/10
- Leitsatz:
Wird in einem Online-Nachrichtenmagazin "Fokus" eine unwahre Tatsache behauptet, so kann diese das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
- Leitsatz:
Die Benutzung einer fremden Marke als Meta-Tag ist eine Markenverletzung.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 21.01.2011 - Az.: 24 U 649/10
- Leitsatz:
Die Domain "sonntag.de" greift nicht in das Namensrecht derjenigen Personen ein, die mit Nachnamen "Sonntag" heißen. Der Nachname ist durchaus üblich und stellt einen Gattungsbegriff dar. Eine unzulässige Zuordnungsverwirrung oder unberechtigte Namensanmaßung ist nicht gegeben.

