Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.03.1999 - Az.: 6 U 4557/98
- Leitsatz:
1. Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers.
2. Der Kennzeicheninhaber kann von dem Eingetragenen verlangen, daß dieser Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung der Domain auf ihn einwilligt. - Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 16.09.1999 - Az.: 6 U 2646/98
- Leitsatz:
Ein Vergleich zwischen Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser und die Benutzung des Slogans "Hängen Sie noch an der Flasche?" sind irreführend iSd. § 1 UWG.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 12.09.2011 - Az.: 29 W 1634/11
- Leitsatz:
Es besteht keine Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Geltendmachung eines urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruchs gegenüber einem Internet-Service-Provider, dessen Sitz in Großbritannien liegt. Nach dem Urheberrecht ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.08.1999 - Az.: 6 U 4484/98
- Leitsatz:
Die Wahl eines bekannten Firmen-Namens (hier: "Rolls Royce") als Second-Level-Domain verletzt die Kennzeichenrechte des Markeninhabers, wenn keine sachliche Rechtfertigung für die Benutzung besteht.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.04.1998 - Az.: 6 U 4798/97
- Leitsatz:
1. Wird eine Zeitschrift ("Freundin") regelmäßig seit 50 Jahren herausgegeben und hat eine Auflage von über 600.000 Exemplaren, ist von einer bekannten Marke iSd. § 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG auszugehen.
2. Die Benutzung des Zeitschriftes als Second-Level-Domain stellt eine Markenverletzung dar.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 27.11.2002 - Az.: LBG-Ä 8/02
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 6 U 4127/10
- Leitsatz:
Die Honorarbedingungen und Nutzungsrechtevereinbarung der Süddeutschen Zeitung, welche diese für ihre freien Mitarbeiter verwendet, sind unwirksam. Sie benachteiligen die freien Mitarbeiter in unangemessener Weise.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 13.03.2008 - Az.: 6 U 1623/07
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 29.11.2007 - Az.: 6 WG 1/06
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 26.07.2011 - Az.: 29 W 1268/11
- Leitsatz:
Es ist von einem gewerblichem Ausmaß bereits dann auszugehen, wenn ein einziger Film in einer P2P-Tauschbörse in urheberrechtswidriger Weise zum Upload angeboten wird. Der Anbieter einer solchen Filmdatei handelt nicht in gutem Glauben, da er diese einer nahezu unbegrenzten Zahl an Nutzern zur Verfügung stellt.

