Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 11.11.2010 - Az.: 29 U 2391/10
- Leitsatz:
Die Aussage "make taste not waste", welche im Zusammenhang mit der Werbung für einen manuellen Kaffeebereiter getätigt wird, stellt keine vergleichende Werbung mit Kaffeemaschinen dar, bei denen mit Kaffeepulver gefüllte Aluminium-Portionskapseln verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um zwei bildliche Darstellungen handelt, bei welchen der manuelle Kaffeebereiter einem Häufchen leerer Aluminium-Portionskapseln gegenübergestellt wird.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 29.12.2011 - Az.: 6 S 1526/11
- Leitsatz:
Die Vermittlung von Online-Kreditverträgen und/oder die Vermittlung von Finanzsanierungsverträgen über das Internet setzt eine wirksame Widerrufsbelehrung voraus.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 15.07.2003 - Az.: 29 W 1752/03
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 13.02.2003 - Az.: 29 U 4541/02
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 11.09.2003 - Az.: 29 U 2681/03
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.04.2003 - Az.: 29 U 1883/03
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 11.01.2012 - Az.: 18 W 1752/11
- Leitsatz:
Eine zu erwartende personenidentifizierende Presseberichterstattung kann mittels vorbeugendem Unterlassungsanspruch verhindert werden.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.11.2011 - Az.: 29 U 3496/11
- Leitsatz:
Ein Rechteinhaber kann von der Videoplattform YouTube keine Auskunft über Daten ihrer Nutzer verlangen, wenn diese Nutzer urheberrechtlich geschützte Filmausschnitte von schlechter Qualität und zusammenhanglos bei YouTube zum Upload bereitstellen. Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß liegt in einem solchen Fall nicht vor.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.10.2011 - Az.: 29 U 2357/11
- Leitsatz:
Ist eine Anzeige so gestaltet, dass das beworbene Produkt mit sämtlichen Informationen beschrieben wird, aufgrund derer sich der Verbraucher zum Kauf entschließen kann, besteht eine Informationspflicht des Anbieters. Diese Pflicht besteht nicht, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeitswerbung handelt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 18.04.2002 - Az.: 29 U 1573/02

