Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 05.10.2006 - Az.: 29 U 3143/06
Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: 6 W 1551/11
Leitsatz:

Ein Host-Provider haftet auf Unterlassung, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und die rechtsverletzenden Inhalte nicht beseitigt.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.05.1990 - Az.: 21 U 3378/90
Leitsatz:

Ein mittels Telefax geltend gemachter Anspruch auf Gegendarstellung erfüllt die formalen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 BayPresseG.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.11.2011 - Az.: 29 U 1614/11
Leitsatz:

Der Betrieb zweier Hörgeräteakustikbetriebe in unterschiedlichen Städten durch denselben Meister ist nur dann nicht wettbewerbswidrig, wenn die Öffnungszeiten nicht nahezu identisch sind. Die von der Handwerksordnung vorgeschriebene Meisterpräsenz kann andernfalls nicht gewährleistet werden.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 11.01.2011 - Az.: 6 W 1279/10
Leitsatz:

1. Die Wort-Bildmarke "Pasto Pronto" für Fertiggerichte ist ausreichend unterscheidungskräftig.
2. Fremdsprachige Wortzusammensetzungen sind unterscheidungskräftig, wenn die betroffenen Kreise den beschreibenden Sinngehalt der Marke nicht ohne vertiefte Sprachkenntnis entnehmen können.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.01.2011 - Az.: 29 U 4446/10
Leitsatz:

Blu-ray ist eine technische Weiterentwicklung bereits bestehender DVD-Technik und eröffnet keine neuen urheberrechtlichen Verwertungsmöglichkeiten.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 22.12.2011 - Az.: 29 U 3463/11
Leitsatz:

Ein Gläubiger, der einen titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch hat, sich seine Berechtigung aus dem Titel aber von dem Schuldner abkaufen lässt, handelt sittenwidrig. Das gilt jedenfalls dann, wenn gerade die sich aus dem Unterlassungstitel ergebende Verbotshandlung den Kaufpreis erwirtschaften solle.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 6 U 813/11
Leitsatz:

Das zielgerichtete Anschreiben von Personen durch einen Rechtsanwalt, die nicht anwaltlich von diesem vertreten werden, zur Erteilung eines Mandats im Einzelfall ist rechtswidrig.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.02.2004 - Az.: 8 U 4223/03
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.10.2011 - Az.: 29 U 1499/11
Leitsatz:

Volkswagen kann keine markenrechtlichen Ansprüche daraus herleiten, dass der Springer-Verlag andere "Volks"-Zeichen (insbesondere "Volks.Inspektion" und "Volks.Reifen") benutzt. Insoweit fehlt es an der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr. Die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke "Volkswagen" wird nicht beeinträchtigt.