Urteile nach Gerichten
- Landgericht Mönchengladbach, Beschluss v. 22.09.2004 - Az.: 5 T 445/04
- Leitsatz:
Die Pfändung von Internet-Domains als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO ist grundsätzlich möglich.
Der Einwand, Namensrechte Dritter würden durch die Pfändung verletzt, ist im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich.
Die Versteigerung einer Internet-Domain über ein Internet-Auktionshaus ist eine zulässige Verwertungsmöglichkeit.
Internet-Domains können gem. § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbar sein, wenn sie als Arbeitsmittel für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich sind. - Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 03.11.2014 - Az.: 8 O 37/14
- Leitsatz:
Wird ein Kfz-Zubehör ohne E-Zeichen auf eBay angeboten, ist das Angebot auch dann wettbewerbswidrig, wenn es einen Disclaimer mit dem Hinweis "Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen" enthält
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 21.09.2005 - Az.: 4 S 184/04
- Leitsatz:
Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.
- Landgericht Mönchengladbach, Beschluss v. 22.09.2004 - Az.: 5 T 445/04
- Leitsatz:
Die Pfändung von Internet-Domains als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO ist grundsätzlich möglich.
Der Einwand, Namensrechte Dritter würden durch die Pfändung verletzt, ist im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich.
Die Versteigerung einer Internet-Domain über ein Internet-Auktionshaus ist eine zulässige Verwertungsmöglichkeit.
Internet-Domains können gem. § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbar sein, wenn sie als Arbeitsmittel für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich sind. - Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil v. 29.04.2003 - Az.: 5 C 286/02
- Leitsatz:
Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Internet-Nutzer und dem Betreiber eines Webdialers.
- Amtsgericht Montabaur, Beschluss v. 05.05.2011 - Az.: 10 C 505/11
- Leitsatz:
Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter einen Anschluss nach § 45 k TKG nur sperren, sofern der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von über 75 EUR in Verzug geraten ist und eine vorherige Ankündigung der Sperrung von zwei Wochen erfolgt.
- Amtsgericht Muelheim, Urteil v. 17.05.2011 - Az.: 27 C 2550/10
- Leitsatz:
Der Streitwert bei E-Mail-Spam beläuft sich auf 500 EUR. Die Unterlassungserklärung darf sich nicht nur auf die konkret benutzte E-Mail-Adresse beschränken. Vielmehr ist eine umfassende Unterlassungserklärung abzugeben.
- Amtsgericht Muelheim_a_d_Ruhr, Urteil v. 25.03.2011 - Az.: 27 C 458/10
- Leitsatz:
Der Käufer einer hochwertigen Kamera muss es nicht hinnehmen, dass bei Videoaufnahmen trotz schwieriger Lichtverhältnisse ein roter Punkt erscheint. Dies stellt einen Mangel dar, der zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Macht der Verkäufer durch sein Verhalten deutlich, dass er nicht gewillt ist, den Mangel zu beheben, so muss der Käufer keinen weiteren Nachverbesserungsversuch aussprechen.
- Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 13.12.2011 - Az.: 7 BV 11.127
- Leitsatz:
Für das Entstehen der Rundfunkgebührenpflicht ist lediglich die objektive Eignung des Empfangsgeräts zum Rundfunkempfang maßgeblich. Diese bleibt auch bei einem arbeitsrechtlichen Verbot der Nutzung des Dienstcomputers zu privaten Zwecken oder zum Empfang von Rundfunksendungen erhalten.
- Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 10.03.2010 - Az.: 7 B 09.1906
- Leitsatz:
Das durch einen Schüler privat betriebene Online-Portal, in welchem Schülern die Möglichkeit gegeben wird, im Rahmen eines Diskussionsforums Bewertungen und Meinungen zu Lehrern abzugeben, kann zu einem Schulverweis führen, wenn in dem Forum Beleidigungen veröffentlicht werden.

