Urteile nach Gerichten

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: 7 Sa 317/08
Leitsatz:

1. Werden am Arbeitsplatz innerhalb eines Unternehmens über das Intranet E-Mails mit pornografischem Inhalt versendet, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung, wenn die Adressaten nicht besonders schutzwürdig sind.
2. Der Ruf eines Unternehmens kann nachweisbar geschädigt werden, wenn diese E-Mails an externe Freunde oder Bekannte weitergeleitet werden.

Landarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 18.08.2011 - Az.: 2 Sa 232/11
Leitsatz:

Es stellt nicht zwingend einen wichtigen Kündigungsgrund dar, wenn ein Angestellter seinen Vorgesetzten als "Wichser" und "Arschloch" bezeichnet. Eine Abmahnung kann ausreichend sein, wenn der Vorgesetzte den Angestellten provoziert, unberechtigt kritisiert und ihm unberechtigter Weise mit einer Kündigung droht.

Amtsgericht Mainz, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 2050 Js 16878/07
Leitsatz:

Kann nicht mit Sicherheit bewiesen werden, dass der Internet-Anschlussinhaber in einer P2P-Musiktauschbörse Musikdateien zum Download angeboten hat, ist er vom Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke freizusprechen. Strafrechtlich hat er daher grundsätzlich keine Konsequenzen zu befürchten. Die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben davon jedoch unberührt und können gegebenenfalls durchgesetzt werden.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss v. 29.01.2012 - Az.: 5 S 196/12
Leitsatz:

Im Planfeststellungsverfahren können urheberrechtliche Ansprüche keine (Teil-)Aufhebung oder Änderung bewirken. Auch eine nachträgliche Beifügung einer Nebenbestimmung kann hierauf nicht gestützt werden.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss v. 12.05.2011 - Az.: 9 S 1056/11
Leitsatz:

Ein in der Freizeit getätigter Blogeintrag über einen Mitschüler kann zwar den Unterrichtsausschluss nach sich ziehen, dies ist aber nur dann verhältnismäßig und gerechtfertigt, wenn der Betroffene durch den richtigen Namen oder Benutzernamen eindeutig identifizierbar ist. Denn die typische Gefahr des Internets, dass jeder die Beleidigung der speziellen Person zuordnen kann, hat sich dann realisiert.

Landgericht Mannheim, Urteil v. 30.01.2007 - Az.: 2 O 71/06
Landgericht Mannheim, Beschluss v. 24.01.2007 - Az.: 7 O 65/06
Landgericht Mannheim, Urteil v. 29.09.2006 - Az.: 7 O 76/06
Landgericht Mannheim, Urteil v. 05.12.2011 - Az.: 7 O 442/11
Leitsatz:

1. Abrechnungsvordrucke mit Vertragsklauseln, die eine übermäßige Abtretung von Nutzungsrechten beinhalten, sind unwirksam.
2. Übermäßig ist eine Nutzungsabtretung dann, wenn alle denkbaren und undenkbaren Nutzungsrechte abgetreten werden müssen.
3. Eine umfassende, ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Abtretung verstößt gegen die angemessene Beteiligung des Urhebers an seinem Werk.

Landgericht Mannheim, Urteil v. 30.11.2001 - Az.: 7 O 296/01