Urteile nach Gerichten

Landgericht Magdeburg, Urteil v. 18.08.2010 - Az.: 7 O 456/10
Leitsatz:

Einige AGB-Klauseln des Stromversorgers Städtische Werke Magdeburg sind unwirksam. Sie benachteiligen den Kunden in unangemessener Weise und sind daher zu unterlassen.

Landgericht Magdeburg, Beschluss v. 28.04.2009 - Az.: 9 O 727/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung eines politischen Gegners als "Oberhetzer" stellt zwar eine wertende Beurteilung dar, ist aber nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil sie auf eine reine Diffamierung des Gegners zielt.

Landgericht Magdeburg, Urteil v. 18.01.2019 - Az.: 36 O 48/18
Leitsatz:

Amazon-Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten kein Wettbewerverstoss

Amtsgericht Magdeburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 140 C 2323/09
Leitsatz:

Der Upload eines einzigen Software-Werkes in einer P2P-Tauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von 30.000,- EUR. Dem Inhaber der Nutzungsrechte steht darüber hinaus ein Schadensersatz von 3.000,- EUR zu.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 4 L 521/09
Leitsatz:

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag haben Parteien einen Anspruch auf angemessene Sendezeit im Fernsehen für ihre Wahlwerbung, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie vorliegt. Für eine unbedeutende oder kleine Partei sind zwei Sendetermine ausreichend.

Landgericht Mainz, Urteil v. 06.07.2005 - Az.: 3 O 184/04
Landgericht Mainz, Urteil v. 01.04.2011 - Az.: 4 O 286/10
Leitsatz:

Es besteht kein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz bei Verlust eines Badeanstalt-Coins. Dies gilt zumindest dann, wenn die Pauschale den zu erwartenden Schaden übersteigt. Dabei ist der Betreiber der Badeanstalt verpflichtet nachzuweisen, dass die geltend gemachte Pauschale dem typischen Schadensumfang entspricht.

Landgericht Mainz, Urteil v. 09.08.2001 - Az.: 1 O 488/00
Landgericht Mainz, Urteil v. 06.07.2005 - Az.: 3 O 184/04
Landgericht Mainz, Urteil v. 09.08.2001 - Az.: 1 O 488/00