Urteile nach Gerichten
- Landgericht Luebeck, Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 14 T 62/09
- Leitsatz:
Das Versenden von Werbe-Mails ist verboten, wenn der Adressat seine Zustimmung nicht erteilt hat. Der Betroffene ist nicht gezwungen seinen Spam-Filter auf das rechtswidrige Verhalten des Versenders einzurichten, er kann ebenso gut direkt Unterlassung verlangen.
- Landgericht Luebeck, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 8 O 62/08
- Leitsatz:
Eine Werbung für eine Wellness-Behandlung ist nicht irreführend, wenn ein Hinweis erfolgt, dass die Behandlungsmethode nicht den Arzt- oder Heilpraktikerbesuch ersetzt.
- Amtsgericht Luedinghausen, Beschluss v. 09.02.2012 - Az.: 10 OWi 19/12
- Leitsatz:
Ein Verteidiger in einem Bußgeldverfahren kann Akteneinsicht auch in die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgerätes verlangen. Das Urheberrecht tritt hinter dem gewichtigen Recht des Betroffenen / seines Verteidigers auf Akteneinsicht, welches verfassungsrechtlich durch den Grundsatz auf rechtliches Gehör und den Grundsatz des fairen Verfahrens geschützt ist, zurück.
- Amtsgericht Luedinghausen, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 19 OWi 89 Js 1964/09-178/09
- Leitsatz:
Ist auf einem elektronischen Überweisungsträger unter dem Verwendungszweck eine Mitteilung notiert, die als Einspruch gegen das zu zahlende Bußgeld zu verstehen ist, so genügt diese Erklärung nicht den Anforderungen des Schriftformerfordernisses eines Einspruchs gegen eine behördliche Maßnahme.
- Verwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 29.04.2002 - Az.: 4 B 45/02
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Urteil v. 11.06.2003 - Az.: 4 LB 279/02
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 14.09.2011 - Az.: 18 LP 15/10
- Leitsatz:
1. Einfache aber wiederholte private Nutzungen des Arbeitsplatzcomputers zu privaten Zwecken berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
2. Die exzessive Nutzung des Internets und das Abrufen pornografischer Internetseiten stellen wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung dar. - Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 28.04.2009 - Az.: 20 ZD 2/09
- Leitsatz:
In die Rechte eines Beamten wird nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn er auf dienstlichen Datenträgern pornografische Schriften speichert und daraufhin seine privaten Dateien (insb. E-Mails) durchsucht und beschlagnahmt werden.
- Landgericht Lueneburg, Beschluss v. 13.01.2011 - Az.: 2 S 86/10
- Leitsatz:
1. Der Abschluss eines Mobilfunkvertrags bei gleichzeitigem Kauf eines Handys stellt eine entgeltliche Finanzierungshilfe dar.
2. Dem Verbraucher steht deshalb ein Widerrufsrecht zu. - Landgericht Lueneburg, Urteil v. 30.09.2011 - Az.: 4 S 44/11
- Leitsatz:
Die Zusendung nicht gewünschter Postwurfsendungen stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Verbraucher ist nicht gezwungen einen Aufkleber mit den Worten "Werbung - Nein Danke" anzubringen. Es reicht aus, dass er dem Unternehmen mitteilt, dass er eine derartige Werbung nicht wünscht.

