Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.08.2009 - Az.: I ZR 130/04
- Leitsatz:
Enthält der Datenbestand einer CD-ROM (hier: "1000 Gedichte, die jeder haben muss") zu über 90 % Daten aus einer fremden Datenbank zum gleichen Thema (hier: "Die 1100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900"), so liegt eine Urheberrechtsverletzung gegenüber dem fremden Datenbankhersteller vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten schlicht kopiert oder jeder einzelne Eintrag hinsichtlich der Eignung zur Übernahme kritisch geprüft wurde.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.08.2009 - Az.: I ZR 8/07
- Leitsatz:
Die Bild-Veröffentlichung von Günther Jauch auf einem Rätselheft ist rechtswidrig, wenn das Heftinnere keinen begleitenden Text enthält und somit nur der reine Werbewert von Günther Jauch ausgenutzt wird. Da ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung fehlt, tritt das Veröffentlichungsinteresse der Presse in den Hintergrund.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 153/06
- Leitsatz:
Im Falle eines Rückrufs durch den Programmierer fallen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Software an ihn zurück. Das einfache Nutzungsrecht erlischt nicht, so dass Software-Sublizenzen, die Dritten eingeräumt wurden, trotz eines Rückrufs weiter bestehen.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 16.07.2009 - Az.: I ZB 92/08
- Leitsatz:
Die Kennzeichnungskraft einer Marke kann durch intensive Benutzung der eingetragenen grafischen Gestaltung gesteigert werden. Die Nutzung des bloßen Firmenschlagwortes ohne charakteristische grafische Gestaltung reicht dafür nicht aus.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.08.2009 - Az.: I ZR 130/04
- Leitsatz:
Enthält der Datenbestand einer CD-ROM (hier: "1000 Gedichte, die jeder haben muss") zu über 90 % Daten aus einer fremden Datenbank zum gleichen Thema (hier: "Die 1100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900"), so liegt eine Urheberrechtsverletzung gegenüber dem fremden Datenbankhersteller vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten schlicht kopiert oder jeder einzelne Eintrag hinsichtlich der Eignung zur Übernahme kritisch geprüft wurde.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 13/07
- Leitsatz:
1. Der Brillenvertrieb durch einen Augenarzt ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.
2. Ist die Anpassung und Abgabe der Brille durch einen bestimmten Augenarzt notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie, ist sie zulässig. Allein der Patientenwunsch, alle Leistungen aus einer Hand zu bekommen, ist kein ausreichender Verweisungsgrund an einen bestimmten Optiker. - Bundesgerichtshof , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 218/07
- Leitsatz:
Auch das einmalige Zusenden einer Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Spam-Mails beeinträchtigen regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens und sind mit zusätzlichem personellen sowie finanziellen Aufwand verbunden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 163/06
- Leitsatz:
Wird ein Produkt im Internet beworben, muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick wahrnehmen können.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08
- Leitsatz:
Ein Domainverpächter haftet für die Rechtsverletzungen des Pächters auf der Webseite nur dann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt hat. Als Verpächter einer Domain ist es ihm aber nicht zuzumuten, die gesamte Webseite allgemein nach Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes ist es ihm aber zumutbar, den Inhalt sofort zu löschen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 219/06
- Leitsatz:
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