Urteile nach Gerichten
- Landgericht Leipzig, Beschluss v. 06.10.2014 - Az.: 05 O 2484/14
- Leitsatz:
Wird mit einem konkreten Preis für eine Ware online (hier: auf Facebook) geworben, ohne dass in dem Online-Shop auch die entsprechenden Waren zum Kauf angeboten werden, liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründet.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
- Leitsatz:
Für eine öffentliche Zugänglichmachung reicht es aus, dass ein Werk im Internet bereits unter Direkteingabe der betreffenden URL auffindbar ist.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 5 O 2742/08
- Leitsatz:
1. Bild- und Wortmaterial zu Fernsehsendungen dürfen nicht ohne Lizenz von den Presse-Seiten der Sender übernommen werden, um diese in einem elektronischen Programmführer zu verwenden.
2. Filmbeschreibungen verfügen über die urheberrechtliche Schöpfungshöhe.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
- Leitsatz:
Das Vorhalten zweier urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet, die über eine Bildersuchmaschine auffindbar, allerdings nicht mit redaktionellen Inhalten verknüpft sind, löst nach Abschluss einer Vertragsstrafenregelung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR aus.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: 8 O 2084/14
- Leitsatz:
Die Klausel
"Sollte es zu einem unberechtigten Zurückhalten bzw. einer unberechtigten Rückgängigmachung einer Zahlung (Lastschriftrückgabe / Rückgabe einer Kreditkartenzahlung / etc.) durch Sie kommen, so erhebt Unister hierfür für jeden Fall eine Gebühr in Höhe von bis zu 50,00 €. Es ist dem Nutzer aber unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Gebühr wird nur beansprucht, wenn den Nutzer ein Verschulden an der unberechtigten Zahlungsverpflichtung trifft.”
von fluege.de ist rechtswidrig. - Landgericht Leipzig, Beschluss v. 05.02.2015 - Az.: 05 O 3137/13
- Leitsatz:
Ordnungsmittel-Beschluss gegen Sharehoster Upload.net
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 18.09.2015 - Az.: 08 O 1954/14
- Leitsatz:
1. Die Berichtigung fehlerhafter Online-Buchungsbestätigungen darf nicht mit einer Frist verbunden sein.
2. Die AGB-Klausel von Travel24
"[Der von Travel24 vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer kommt erst durch die rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers zustande. Die von Travel24 an den Nutzer übermittelte Nachricht im Anschluss an die Buchungsanfrage (Bestätigung der Buchungsanfrage) stellt lediglich eine Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage dar. Bitte überprüfen Sie auch die in der Bestätigung der Buchungsanfrage aufgeführten Daten sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit und weisen Sie Travel24 bei Abweichungen zum Buchungswunsch innerhalb der jeweiligen Frist hierauf hin.]
Soweit der Travel24 innerhalb der jeweiligen Fristen keine Änderungswünsche zugehen, können spätere Änderungswünsche grds. nicht mehr berücksichtigt werden."
ist rechtswidrig. - Landgericht Leipzig, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 5 O 1595/09
- Leitsatz:
Im Verfügungsverfahren muss die behauptete urheberrechtliche Verletzung so glaubhaft gemacht werden, dass die erforderliche Dringlichkeit bejaht werden kann. Es ist nicht ausreichend, dass lediglich auf eine mögliche Beeinträchtigung hingewiesen wird. Dann steht dem Betroffenen mangels Dringlichkeit nur der ordentliche Rechtsweg zur Verfügung.
- Landgericht Leipzig, Beschluss v. 02.06.2015 - Az.: 05 O 1531/15
- Leitsatz:
Wird bei einer Open Source. die unter Bedigungen der GNU GPL vertrieben wird, kein Quellcode und Lizenztext mit angeboten, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 27.05.2016 - Az.: 05 O 2272/15
- Leitsatz:
Web-Impressum mit fehlerhafter Aufsichtsbehörde ist kein spürbarer Wettbewerbsverstoß

