Urteile nach Gerichten
- Landgericht Köln, Urteil v. 24.06.2014 - Az.: 33 O 21/14
- Leitsatz:
Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen wurden (hier: veralteter UVP-Preis). Er kann sich nicht auf die Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte berufen.
- Landgericht Köln, Urteil v. 02.10.2014 - Az.: 81 O 74/14
- Leitsatz:
1. Die Online-Plattform Amazon haftet für falsche UVP-Preise (Unverbindliche Preisempfehlung).
2. Auch wenn Amazon selbst 10 Millionen Produkte anbietet, entbindet dies das Unternehmen nicht zur entsprechenden Sorgfalt bei der Erstellung der Verkaufsdaten. Es reicht nicht aus, sich durch Dritte die Richtigkeit der angelieferten Informationen vertraglich bestätigen zu lassen.
3. Die pauschale Behauptung, es handle es sich bei den Wettbewerbsverstößen um bloße Einzelfälle und Ausreißer, ist ungenügend. Amazon trifft die Beweislast für diese Behauptungen. - Landgericht Köln, Urteil v. 02.10.2014 - Az.: 14 O 333/13
- Leitsatz:
1. Auch an militärischen Lageberichten kann ein Urheberrechtsschutz bestehen.
2. Das Bundesministerium der Verteidigung hat gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, nicht mehr die millitärischen Lageberichte ("Unterrichtung des Parlaments“, UdP) im Internet zu veröffentlichen - Landgericht Köln, Urteil v. 15.05.2014 - Az.: 14 O 287/13
- Leitsatz:
Macht ein Kläger die Verletzung fremder Fotos im Online-Bereich geltend, muss er nachweisen, dass er an diesen Bildern die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt. Er trägt hierfür die Beweislast.
- Landgericht Köln, Urteil v. 13.11.2014 - Az.: 14 O 315/14
- Leitsatz:
Bestimmte Passagen aus "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Landgericht Köln, Urteil v. 06.11.2014 - Az.: 31 O 512/13
- Leitsatz:
Amazon haftet für fehlerhafte Textilkennzeichnungen und unzureichende Grundpreisangaben. Das Argument, dass es sich hierbei nur um vereinzelte "Ausreißer" handelt und das sonstige Angebot im sechs- bzw. siebenstelligen Warenbereich rechtskonform ist, reicht nicht aus.
- Landgericht Köln, Urteil v. 19.08.2014 - Az.: 33 O 245/13
- Leitsatz:
Die Online-Dating-Plattform Flirtcafe.de darf nicht mit der Aussage "Jetzt kostenlos anmelden" werben, wenn das ursprünglich kostenfreie Abonnement sich nach einem bestimmten Zeitablauf in ein kostenpflichtiges verwandelt.
- Landgericht Köln, Urteil v. 20.02.2015 - Az.: 12 O 186/13
- Leitsatz:
Verträge über Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinen-Werbung sind grundsätzlich als Dienstvertrag einzustufen.
- Landgericht Köln, Urteil v. 25.02.2015 - Az.: 28 O 419/14
- Leitsatz:
Eine kritische Meinungsäußerung über ein Wirtschaftsunternehmen kann das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen, wenn sie auf falschen oder bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen basiert.
- Landgericht Köln, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: 14 S 37/14
- Leitsatz:
Zur Höhe der Abmahnkosten bei Bootleg-CD-Verkauf auf eBay.de

