Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 29.05.2015 - Az.: 6 U 177/14
Leitsatz:

1. Zeigt ein Autohersteller in seinem YouTube-Kanal Werbefilme über seine Produkte, sind auch hier die Pflichtangaben nach PKW-EnVKV (u.a. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionen) zu beachten.
2. Die Ausnahmevorschrift für audiovisuelle Mediendienste ist auf YouTube-Kanäle nicht anwendbar

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 19.06.2015 - Az.: 6 U 183/14
Leitsatz:

Amazon haftet für fehlerhafte Textilkennzeichnungen und unzureichende Grundpreisangaben. Das Argument, dass es sich hierbei nur um vereinzelte "Ausreißer" handelt und das sonstige Angebot im sechs- bzw. siebenstelligen Warenbereich rechtskonform ist, reicht nicht aus.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 20.12.2013 - Az.: 6 U 56/13
Leitsatz:

Auf den Übersichtsseiten von Amazon müssen, wenn mit Preisen geworben wird, auch die Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte angegeben werden.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 21.08.2015 - Az.: 6 U 41/15
Leitsatz:

Bereits eine Gegenabmahnung kann bei Vorliegen besonderer Umstände den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs begründen.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 14.08.2015 - Az.: 6 W 75/15
Leitsatz:

Auskunftspflicht umfasst nicht Erlöse für Werbung in den Werbeunterbrechungen.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 03.12.2015 - Az.: 24 U 21/14
Leitsatz:

1. Ein Makler-Vertrag kommt nicht bereits deswegen zustande, weil ein Makler ein Angebot in einer Internetanzeige bewirbt und sich ein Kunde daraufhin meldet.
2. Das Online-Inserat eines Maklers ist  lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und noch kein verbindliches Angebot, da das Inserat sich einen unbestimmten Personenkreis wendet.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 14.12.2015 - Az.: 12 U 16/13
Leitsatz:

Umfang der Datenspeicherung bei DSL-Anschluss

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 03.02.2016 - Az.: 6 U 39/15
Leitsatz:

Die Button-Lösung bei Amazon-Prime ist wettbewerbswidrig

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 26.02.2016 - Az.: 6 U 90/15
Leitsatz:

Amazon darf Kunden den Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 11.03.2016 - Az.: 6 U 121/15
Leitsatz:

Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß