Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 28.05.2014 - Az.: 6 U 178/13
- Leitsatz:
Ein Amazon-Händler haftet für falsche UVP-Preise von Amazon, auch wenn die Informationen von Amazon vorgegeben werden und der Händler hierauf keinen Einfluss hat.
- Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 10.12.2014 - Az.: 6 W 187/14
- Leitsatz:
1. Rechtsverstöße der Online-Plattform Amazon sind auch im Ordnungsmittelverfahren dem jeweiligen Amazon-Händler zuzurechnen.
2. Auch wenn die Rechtsverstöße von Amazon selbst begangen werden, treffen den Online-Verkäufer entsprechende Überwachungspflichten. Auch bei Einstellen von 3.500 Artikeln durch den Online-Verkäufer muss er entsprechende Kontrollen durchführen.
3. Es ist kein taugliches Verteidigungsargument, dass der Online-Verkäufer real nicht in der Lage ist, den betreffenden Rechtsverstoß zu beseitigen, sondern dies nur Amazon kann. Ebenso greift nicht der Einwand, dass der Online-Händler andernfalls den gesamten Verkauf über Amazon einstellen müsste. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 57/14
- Leitsatz:
1. Bei Urheberrechtsverletzungen haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich. Die neue Rechtsprechung des BGH zur Geschäftsführer-Haftung (Urt. v. 18.06.2014 - Az.: I ZR 242/12) ist auf den Bereich des Urheberrechts nicht übertragbar, da es sich um die Verletzung eines absoluten Rechts handelt.
2. Verstößt der Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die nach dem Hamburger Brauch formuliert ist, binnen kurzer Zeit gegen die abgegebene Verpflichtung, reicht es nicht aus, eine inhaltsidentische Unterlassungserklärung erneut abzugeben. Vielmehr schließt die neue Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie ein gegenüber dem ursprünglichen Dokument hinausgehende Sanktion enthält. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 26.09.2014 - Az.: 6 U 56/14
- Leitsatz:
Die Print-Anzeige einer Online-Handelsplattform unterliegt nur begrenzt den wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nach § 5 a Abs.3 UWG, wenn lediglich Bestellungen (bei Dritten) über die Online-Plattform möglich sind, jedoch nicht per Telefon oder auf sonstigem Wege.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 57/14
- Leitsatz:
Die Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.06.2014 - Az.: I ZR 242/12), wonach ein Geschäftsführer für die Wettbewerbsverstöße seiner Firma nur ausnahmsweise haftet, ist auf den Bereich des Urheberrechts nicht übertragbar.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 21.11.2014 - Az.: 6 U 90/14
- Leitsatz:
1. Bei Wettbewerbsverstößen wegen irreführender Werbung besteht regelmäßig ein Anspruch auf Auskunft über Art, Zeit und Umfang der Verletzungen, notfalls auch über die Empfänger der missbräuchlichen Werbung.
2. Bei Wettbewerbsverstößen wegen irreführender Werbung besteht kein Anspruch auf Umsatzangaben des Verletzers, da sie als Schätzungsgrundlage für den dem Verletzten entstandenen Schaden in der Regel wenig hilfreich sind. Auch der Gewinn des Verletzers ist regelmäßig kein Kriterium für die Schätzung des Schadens des Verletzten. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 19.12.2014 - Az.: 6 U 51/14
- Leitsatz:
Die Klausel von Amazon.de zur Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos
"A.VIII Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte
Die Teilnehmer übertragen Amazon.de ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jedem anderen Katalog oder jeden anderen Produktinformationen, die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes von Amazon.de an Amazon.de übermitteln ... einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken."
ist wirksam. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 12.12.2014 - Az.: 6 U 101/14
- Leitsatz:
Ein Unternehmen, das erfährt, dass es fehlerhaft in Online-Telefonverzeichnisse eingetragen wurde, muss aktiv werden und auf Korrektur der Einträge drängen. Andernfalls verhält es sich wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 10.04.2015 - Az.: 6 U 149/14
- Leitsatz:
Gibt der Schuldner bei einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit eine notarielle Unterwerfungserklärung ab, entfällt die Wiederholungsgefahr erst mit Zustellung des Androhungsbeschlusses und nicht bereits mit Aushändigung der notariellen Unterwerfungserklärung.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 28.11.2014 - Az.: 6 U 54/14
- Leitsatz:
Das Landwirtschafts-Simulationsspiel "Farming Simulator 2013" ist hinreichend kennzeichnungskräftig, so dass an der Software ein Werktitelschutzrecht entstehen kann.

