Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 06.06.2011 - Az.: 114 C 128/11
- Leitsatz:
Ein Vertrag für ein Branchenbuch ist nicht anfechtbar, auch wenn es als Korrekturbogen aufgemacht ist und diesem daher täuschend ähnlich sieht.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 111 C 33/10
- Leitsatz:
In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer "Kuh-Charity-Party" verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 29.10.2009 - Az.: 129 C 85/09
- Leitsatz:
Nimmt ein Kunde die Leistungen eines Pre-Selection-Vertrages in Anspruch, indem er über Monate hinweg über seinen Anschluss telefoniert und regelmäßig die entstandenen Kosten begleicht, so hat er die Dienstleistung selbst veranlasst und kann sich nicht mehr auf sein Widerrufsrecht berufen. Dieses erlischt in derartigen Fällen.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 31.08.2009 - Az.: 113 C 656/08
- Leitsatz:
Es ist unzulässig, in den AGB eine Regelung zu treffen, wonach grundsätzlich auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet wird. Eine derartige Erklärung ist für die Vertragsteile von derartig wichtiger Bedeutung, dass er vom Gesetzgeber als unverzichtbar angesehen wird.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 05.11.2009 - Az.: 137 C 304/09
- Leitsatz:
Wird im Rahmen eines Kaufvertrages die Erstattung des Kaufpreises vor Gericht geltend gemacht, so ist nicht zwingend das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Käufer wohnt. Der Ort der vertraglichen Verpflichtung ist am Sitz des verklagten Schuldners, wenn bestimmte Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen.
- Oberlandesgericht Koeln_1, Beschluss v. 17.03.2006 - Az.: 6 U 163/05
- Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 27.11.2001 - Az.: 15 U 108/01
- Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 6 U 185/00
- Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 21.12.2001 - Az.: 6 U 104/01
- Amtsgericht Koepenick, Urteil v. 25.08.2010 - Az.: 6 C 369/09
- Leitsatz:
1. Ein PC-Händler, welcher seine Waren im Internet vertreibt, kann das Widerrufsrecht nicht ohne weiteres ausschließen. Notebooks , die nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt werden, fallen zumindest nicht unter den gesetzlichen Ausschlusstatbestand.
2. Auch darf der Verkäufer nicht ohne konkreten Grund die Verbrauchereigenschaft des Käufers bestreiten. Es spricht die gesetzliche Vermutung dafür, dass es sich bei Käufern zunächst einmal um Verbraucher und nicht um Unternehmer handelt.

