Urteile nach Gerichten
- Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 30.12.2010 - Az.: 5 Sa 825/10
- Leitsatz:
Der Arbeitgeber muss es hinnehmen, von seinem Arbeitnehmer mit den Worten "Pass bloß auf, was Du sagst, Junge" angesprochen zu werden, wenn der Arbeitgeber zuvor selbst massive Beleidigungen ausgesprochen hat und der konkrete Verdacht von strafbaren Handlungen vorliegt. In derartigen Fällen hat sich der Arbeitgeber selbst seiner Autorität beraubt.
- Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 18.08.2010 - Az.: 3 TaBV 15/10
- Leitsatz:
1. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung zur einheitlichen Dienstkleidung.
2. Betriebsvereinbarungen, die das Persönlichkeitsrecht oder die allgemeine Handlungsfreiheit beschränken, sind rechtswidrig. Dazu gehört beispielsweise auch die Bestimmung, dass weibliche Mitarbeiter BHs tragen müssen und generell eine Pflicht zum Tragen von Unterwäsche besteht. - Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 7 Ta 126/09
- Leitsatz:
Ein Foto, das am Arbeitsplatz aufgenommen wurde und eine Mitarbeiterin am Telefon zeigt, darf jedenfalls dann, wenn es keinen individualisierenden Bezug zu der Mitarbeiterin aufweist, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter zu Illustrationszwecken auf der Homepage des Arbeitgebers verbleiben, so lange die frühere Arbeitnehmerin dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Finanzgericht Koeln, Urteil v. 22.11.2007 - Az.: 15 K 3601/04
- Finanzgericht Koeln, Urteil v. 20.04.2010 - Az.: 8 K 3038/08
- Leitsatz:
Bei der Festsetzung der Einkommenssteuer darf die Finanzbehörde den Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain nicht als sonstige Einkünfte berücksichtigen.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 27.02.2012 - Az.: 142 C 431/11
- Leitsatz:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung nur soweit, wie mit der Dienstleistung begonnen wurde. Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 119 C 57/11
- Leitsatz:
Eine unberechtigte Geltendmachung von Ansprüchen hat nicht zwingend zur Folge, dass der unberechtigt Inanspruchgenommene die Erstattung der bei ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen kann.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 20.04.2011 - Az.: 201 C 546/10
- Leitsatz:
Die Gesundheitsschädlichkeit eines Stoffs wird durch einen Artikel der freien Enzyklopädie "Wikipedia" als gerichtsbekannt unterstellt.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 10.10.2011 - Az.: 142 C 518/10
- Leitsatz:
1. Ein Internet-Reisevermittler hat Schäden zu ersetzen, die dem Urlaubsreisenden dadurch entstehen, dass er seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hat.
2. Hat der Urlaubsreisende die Pflichtverletzung glaubhaft gemacht, so trägt der Reisevermittler die Beweislast, seine Pflichtverletzung zu widerlegen. - Amtsgericht Koeln, Urteil v. 16.11.2011 - Az.: 123 C 260/11
- Leitsatz:
Die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beleidigende Äußerungen in einem TV-Bericht rechtfertigt eine Geldentschädigung, wenn die Verletzung nicht durch andere Maßnahmen behoben werden kann. Die Aussagen, dass jemand "geil, verrückt und total durchgeknallt" ist, kann im Gesamtkontext als Herabsetzung gewertet werden. Die Geldentschädigung fällt relativ gering aus, wenn der Betroffene selbst durch sein Verhalten massive Kritik der Allgemeinheit hinnehmen muss.

