Urteile nach Gerichten

Landgericht Koeln, Urteil v. 14.05.2009 - Az.: 31 O 374/06
Leitsatz:

Bewirbt ein pharmazeutisches Unternehmen ein Präparat, welches aufgrund seiner Wirkstoffe als Arzneimittel einzustufen ist, bedarf es für die Weitergabe einer Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist rechtswidrig.

Landgericht Koeln, Urteil v. 18.11.2009 - Az.: 28 O 123/09
Leitsatz:

Einer juristische Person wie beispielsweise einem Unternehmen kann Allgemeiner Persönlichkeitsrechtsschutz zukommen, wenn unternehmensbezogene Interessen betroffen sind. Sie kann in diesem Zusammenhang einen Unterlassungsanspruch wegen rechtsverletzender Äußerungen geltend machen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 04.11.2009 - Az.: 28 O 876/08
Leitsatz:

Verwendet jemand im Internet Flash-Präsentationen, muss er im Zweifel beweisen, dass er zu der Nutzung berechtigt ist. Kann er dies nicht, so ist von einer unberechtigten Nutzung auszugehen und der Urheber kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 9 OH 2035/09
Leitsatz:

Der Rechteinhaber hat einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch, wenn die Rechtsverletzung u.a. im gewerblichen Ausmaß erfolgt. Dies ist bereits beim öffentlichen Zugänglichmachen eines Films gegeben.

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
Leitsatz:

Spricht jemand eine Abmahnung aus, ist er nicht verpflichtet - auch wenn der Abgemahnte dies verlangt und die Abgabe der Unterlassungserklärung davon abhängig macht - seine Aktivlegitimation zu beweisen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 28 O 241/09
Leitsatz:

1. Die im Rahmen von P2P-Musiktauschbörsen-Fällen ermittelte IP-Adresse darf von dem Telekommunikationsanbieter herausgegeben und durch den Rechteinhaber voll verwertet werden. Es handelt sich dabei um Bestandsdaten.
2. Werden über einen Internetanschluss 550 Musikstücke zum Download angeboten, kann das 2.200,- Euro Abmahnkosten auslösen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 28 O (Kart) 479/08
Leitsatz:

Zeitschriftenverlage, die TV-Programme herausgeben, dürfen das ihnen zur Verfügung gestellte Informationsmaterial über Filme und Sendungen unentgeltlich auch für Internet-Projekte nutzen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 26.08.2009 - Az.: 28 O 478/08
Leitsatz:

Entdeckt ein in Deutschland lebender Russe auf einer Webseite, die vollständig auf kyrillisch abfasst ist, beleidigende Äußerungen über sich, so kann er diese Rechtsverletzung nicht vor deutschen Gerichten verfolgen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 578/09
Leitsatz:

Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Häuser in Verbindung mit der Nennung des Straßennamens und der Hausnummer zu erkennen sind, stellt keinen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hausinhaber dar. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann die Online-Verbreitung nicht untersagt werden.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
Leitsatz:

1. Die unberechtigte Nutzung eines Fotos auf der Webseite verletzt die Urheberrechte Dritter und löst einen Streitwert von 6.000,- EUR aus.
2. Die gesetzliche Möglichkeit einer Deckelung des Anspruchs nach § 97a UrhG hat keine Auswirkung auf den festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen.