Urteile nach Gerichten
- Landgericht Koeln, Urteil v. 16.06.2010 - Az.: 28 O 318/10
- Leitsatz:
Die Verbreitung von Bildern, auf denen der Moderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu sehen ist, über diverse Zeitschriften und Internetseiten ist rechtswidrig. Die Veröffentlichung ist aufgrund der fehlenden Einwilligung Kachelmanns und mangels Vorliegen eines zeitgeschichtlichen Ereignisses nicht rechtmäßig.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 02.06.2010 - Az.: 28 O 77/06
- Leitsatz:
Ein Insolvenzverwalter haftet für die unberechtigte Weitergabe von gemieteter Lizenzsoftware an das nachfolgende Unternehmen, wenn in dem Nutzungsvertrag geregelt ist, dass der Lizenznehmer nicht befugt ist, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 28 O 175/10
- Leitsatz:
Ein in Deutschland bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens preisgibt. Auch wenn ihm eine erhebliche Straftat wie die der Vergewaltigung vorgeworfen wird und daher das öffentliche Interesse an der Berichterstattung gerechtfertigt ist, ist eine Rehabilitierung des Moderators kaum möglich, wenn es zu einem Freispruch kommen sollte.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 721/09
- Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Rahmen der Entscheidung über eine einstweiligen Verfügung kann zulässig sein und verletzt den Anwalt nicht in seinem Urheberrecht und Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
2. Voraussetzung für eine Persönlichkeitsverletzung ist, dass der Rechtsanwalt öffentlich bloß gestellt und eine Prangerwirkung erzielt wird. - Landgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 28 O 254/10
- Leitsatz:
Ein bekannter Rechtsanwalt muss es hinnehmen, wenn in einer Online-Berichterstattung die von ihm geführten Gerichtsverfahren mit den Worten "5 Klatschen in einer Woche gegen den Berliner Querulator" und "Kommt der Berliner Creme de la Creme Anwalt zur Einsicht?" kommentiert werden. Es handelt sich dabei um überspitzte Formulierungen, die jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: 28 O 596/09
- Leitsatz:
Das öffentliche Zugänglichmachen eines einzigen Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse kann bereits einen erheblichen Rechtsverstoß darstellen. Eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- Euro gemäß § 97 a Abs.2 UrhG liegt somit nicht vor.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 S 4/09
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich kann nur der Account-Inhaber eines eBay-Kontos einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertung geltend machen. Nutzt ein Dritter den eBay-Account, steht ihm dieser Löschungsanspruch nicht zu.
2. Die Äußerung "Nie nie nie wieder - frech& dreist" überschreitet die Grenzen der Schmähkritik nicht und ist daher von der Meinungsfreiheit geschützt. - Landgericht Koeln, Urteil v. 30.09.2009 - Az.: 84 O 68/09
- Leitsatz:
Ein Produkt, welches nur begrenzt verfügbar ist und zu einem besonders günstigen Preis angeboten wird, muss mindestens bis 12.00 Uhr mittags des ersten Angebotstages vorrätig sein. Aufgrund der unzureichenden Bevorratung des Produktes liegt dann ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies gilt auch dann, wenn ein Sternchen-Hinweis den Kunden über diese Tatsache aufklärt.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 08.03.2010 - Az.: 28 O 756/09
- Leitsatz:
Grundsätzlich müssen Untersagungsverfügungen befolgt werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich und mit außerordentlichen finanziellen Konsequenzen verbunden, ist die Einhaltung der Untersagungsverfügung ausnahmsweise nicht zumutbar. Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist nur bei einem Verschulden gerechtfertigt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 17.03.2010 - Az.: 28 O 612/09
- Leitsatz:
Titulierte Forderungen und die Daten der dazugehörigen Schuldner dürfen im Internet auf einer Handelsplattform für Vollstreckungstitel veröffentlicht werden. Dadurch werden weder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt.

